BMF: Wechsel der Besteuerungsart – was das für Euch bedeutet
Katrin Schwabe-Fleitmann
Wer eine Heilmittelpraxis führt, ist häufig als Kleinunternehmer:in nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) unterwegs – oft aus gutem Grund: weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuervoranmeldungen. Aber Achtung: Wenn Ihr später in die Regelbesteuerung wechselt. Ihr seid Kleinunternehmer:in, wenn Eure umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen. Dann stellt Ihr Eure Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus,…
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