Elektroautos in der Praxis: Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2035 möglich
Katrin Schwabe-Fleitmann
Wer für die Praxis ein Auto nutzt – sollte das Thema E-Auto inzwischen auf dem Schirm haben. Denn der Gesetzgeber verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge voraussichtlich bis zum 31.12.2035. Für Praxisinhaber:innen kann das ein klarer finanzieller Vorteil sein – insbesondere, wenn ohnehin ein Fahrzeugwechsel ansteht. Was genau wird verlängert? Reine Elektrofahrzeuge (keine Hybride), die erstmals zugelassen werden, können weiterhin für einen bestimmten Zeitraum von der Kfz-Steuer…
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