Physiotherapie unterscheidet sich von Ergotherapie, Logopädie und Podologie – inhaltlich. Beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur gibt es jedoch keine Unterschiede bzw. es sollte keine geben. Die Realität sieht anders aus.
Für alle Berufsgruppen gilt der Oktober 2027 als Pflichttermin für die Anbindung. Alle können die gleichen Funktionen nutzen. Die Anbindung funktioniert für alle gleich und auch die entstehenden Kosten unterschieden sich nicht voneinander. Dennoch bekommen aktuell nicht alle Berufsgruppen TI-Erstattungspauschalen in gleicher Höhe.
Höhe der TI-Pauschale(n) aktuell
Derzeit erhalten Physiotherapie-Praxen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, eine TI-Erstattungspauschale in Höhe von 213,75 Euro pro Monat sowie eine Zuschlagspauschale von 7,99 Euro pro Monat für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Ergotherapie-, Logopädie- und Podologie-Praxen erhalten aktuell eine TI-Pauschale in Höhe von 205,83 Euro pro Monat und eine Zuschlagspauschale je eHBA von 7,69 Euro.
Fazit: Die monatliche TI-Pauschale für Ergo/Logo/Podo liegt 7,92 Euro niedriger als die der Physiotherapie. Die Erstattung je eHBA liegt 30 Cent unter der der Physiotherapie. Ergo-/Logo-/Podo-Praxen, die nur den einen für den Anschluss benötigten eHBA in der Praxis haben, erhalten also monatlich 8,22 Euro weniger als ihre Kolleg:innen in der Physiotherapie.
Die Begründung der GKV für die Unterschiede
Die GKV ist der Ansicht, dass den Ergo-/Logo-/Podo-Praxen aufgrund des späteren Starts der Finanzierungsvereinbarung eine geringere Erstattung zusteht (s. Tabelle). Während die TI-Finanzierungsvereinbarung für die Physiotherapie bereits rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, wurde die TI-Finanzierungsvereinbarung für Ergo/Logo/Podo hingegen erst 2025 geschlossen, erstattet wurde rückwirkend ab dem 1. Juli 2024.
Statt der 2025 gültigen TI-Pauschale erstattet die GKV Ergo-/Logo-/Podo-Praxen 2025 jedoch lediglich monatlich 200,22 Euro zzgl. 7,48 Euro pro eHBA. (Das entspricht der TI-Pauschale für Physio-Praxen in 2024.) Die Erstattungspauschale für Physio-Praxen lag 2025 bei 207,93 Euro plus 7,77 Euro je eHBA.
Der Abstand wird größer
Als die TI-Pauschale zum 1. Januar 2026 um 2,8 Prozent stieg, hat die GKV die 2025 gezahlten Pauschalen als Grundlage herangezogen, sodass Physio-Praxen nun eine monatliche TI-Pauschale von 213,75 Euro plus 7,99 Euro je eHBA erhalten. Für Ergo-/Logo-/Podo-Praxen hingegen liegt die Pauschale nur bei 205,83 Euro plus 7,69 Euro.
Hintergrund: Die TI-Pauschale wurde 2024 und 2025 um jeweils 3,85 Prozent, 2026 jedoch nur um 2,8 Prozent erhöht. So kommt es, dass die TI-Erstattung für Ergo/Logo/Podo 2026 mit 205,83 Euro niedriger liegt als die Erstattungspauschale für die Physiotherapie 2025 (207,93 Euro).
Sind die Unterschiede gesetzlich vorgesehen?Nein, es ist weder gesetzlich vorgesehen noch ergibt es sich aus der TI-Refinanzierungssystematik, dass es für die Physiotherapie andere Erstattungspauschalen gibt als für die anderen Berufsgruppen der Heilmittelerbringenden. Die Finanzierungsvereinbarung trägt sogar den Titel „TI-Finanzierungsvereinbarung zum Ausgleich der bei den zugelassenen Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur“. Die Ausstattungs- und Betriebskosten sind bei allen Berufsgruppen gleich, darum gibt es keinen Grund für eine geringere Erstattungspauschale für Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Die Höhe der Pauschale ist im SGB V § 3 Abs. 10 festgelegt (s. Abb). Darin werden „Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer“ gemeinsam genannt und es wird eine „TI-Pauschale nach § 378 Absatz 1 SGB V in Höhe von 192,80 Euro“ aufgeführt, die sich pro Mitarbeiter mit elektronischem Heilberufsausweis um 7,20 Euro pro Monat erhöht.
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Die TI-Pauschale wird zudem jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Anpassung erfolgt nach Maßgabe der Veränderung des Punktwertes nach § 87 Abs. 2e SGB V. Das ist so in beiden Finanzierungsvereinbarungen festgehalten. Die entsprechenden Passus in den Vereinbarungen sind im Wortlaut identisch. Dementsprechend sollten auch die Erstattungsbeträge gleich sein. Wie die Tabelle zeigt, sind sie es jedoch nicht.
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1 Kommentar
Franziska Sato
Diese Ungleichbehandlung der Berufsgruppen ist nicht hinnehmbar und ich bin Buchner sehr dankbar für die Info und für die Anregungen bezüglich einer Petition. Ich frage mich als Logopädin, wieso man diesbezüglich nichts vom dbl hört und sieht?? Ich werde meine Mitgliedschaft in diesem Verein überdenken müssen!!
Diese Ungleichbehandlung der Berufsgruppen ist nicht hinnehmbar und ich bin Buchner sehr dankbar für die Info und für die Anregungen bezüglich einer Petition. Ich frage mich als Logopädin, wieso man diesbezüglich nichts vom dbl hört und sieht?? Ich werde meine Mitgliedschaft in diesem Verein überdenken müssen!!