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iStock: ArLawKa AungTun

Urteil: Kündigung in der Probezeit nach Übernahmezusage unwirksam

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 2 Minuten Lesezeit

Die Probezeit gilt im Arbeitsrecht als „Testphase“ für beide Seiten. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Allerdings wird eine Kündigung unwirksam, wenn vorher verbindliche Zusagen zur Übernahme gemacht wurden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf kürzlich entschieden (Az. SLA 317/24). Grundsätzlich kann in einem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart werden. Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis mit einer…

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