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iStock: DesignRage

Blanko-VO als Blanko-Scheck?

Yvonne Millar Yvonne Millar
0 4 Minuten Lesezeit

Knapp eine Milliarde Euro hat die GKV 2025 für Behandlungen ausgegeben, die auf Basis von Verordnungen mit erweiterter Versorgungsverantwortung – besser bekannt als Blankoverordnung – erbracht wurden. Das geht aus den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV-Ausgaben für 2025 hervor, die das Bundesgesundheitsministerium kürzlich veröffentlicht hat. „Deutliche Kostensteigerung ohne Qualitätsgewinn“ titelt nun die AOK in einer Pressemitteilung und zieht eine „kritische Bilanz“ zum Thema Blankoverordnung. 

„Auf dem Feld der Blankoverordnungen in der Physio- und Ergotherapie zeigt sich gerade exemplarisch, was passiert, wenn Leistungserbringer die volle Versorgungsverantwortung übernehmen und gleichzeitig Instrumente der Kostensteuerung und Kostenkontrolle wegfallen“, so die Kritik der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Die Kritik der AOK an der Blanko-VO bezieht sich dabei auf drei Bereiche: mehr Behandlungen, teurere Heilmittel und Anstieg der GKV-Ausgaben. Es ist von der Blanko-Verordnung als „Blanko-Scheck für Einnahmeoptimierung“ die Rede. Stimmt das wirklich? Hier setzen wir uns mit der Kritik der AOK genauer auseinander. 

Wenn nun also die Krankenkassen einen kritischen Blick auf die Blankoverordnung werfen, ist es auch möglich, dass sie in einigen Fällen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen. Das sollte Euch nicht beunruhigen, denn mit einer guten Dokumentation könnt Ihr nachweisen, warum Ihr Euch für das bestimmte Heilmittel, die gewählte Frequenz etc. entschieden habt – und zwar im Sinne der Patient:innen und nicht des eigenen Geldbeutels, wie es die AOK unterstellt. 

Die Angst vor Regressen ist auch gerade unter den Ärzt:innen weit verbreitet. Das führt so weit, dass die medizinische Notwendigkeit bei der Heilmittelverordnung eine geringere Rolle spielt als die Regressangst. Deutlich wurde diese Woche auf dem Heilmittel-Fachtag des G-BA. Dabe stand die Evaluation der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie und die Neufassung des Heilmittelkatalogs im Fokus. Das Ergebnis: Gute Reform – aber an der Realität vorbeigesteuert. Denn auch wenn die Reform der Heilmittel-Richtlinie Möglichkeiten für eine bessere Versorgung bietet, werden diese teilweise durch die Regress-Angst der Ärzt:innen ausgebremst. Forderungen, wie Vorstellungen und Realität näher zusammenrücken könnten, hat up-Herausgeber Ralf Buchner in seinem Kommentar zum Heilmittel-Fachtag formuliert. 

Wenn Ihr Euch noch ein bisschen mehr Sicherheit beim Umgang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen holen möchtet, empfehle ich Euch das Seminar „Wirtschaftlichkeit in der Heilmittelpraxis“, u. a. am 20. April. In insgesamt vier Stunden und mit begrenzter Teilnehmerzahl habt Ihr dabei die Gelegenheit, Ralf, Svenja und Lisa Eure speziellen Fragen zu stellen. Es gibt dafür fünf Fortbildungspunkte. 

Die genauen Inhalte des Seminars werden gerade ausgearbeitet. Dabei fließen auch Eure Fragen und Rückmeldung aus dem Infoabend Wirtschaftlichkeit am Montag ein. Der Infoabend war auch ganz klar mein Highlight der Woche, denn es waren knapp 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dabei, was uns zeigt, dass dieses Thema wirklich viele von Euch beschäftigt. Falls Ihr den Infoabend verpasst habt, könnt Ihr Euch hier den Mitschnitt anschauen 

Kurze Zwischenfrage: Wie sind Eure bisherigen Erfahrungen mit der Blankoverordnung? Hattet Ihr deswegen schonmal eine Wirtschaftlichkeitsprüfung oder wurde eine Blanko-VO abgesetzt? Lasst es uns wissen und schreibt uns Eure Geschichte an redaktion@up-aktuell.de.

Zurück zum Thema Dokumentation… Dokumetation ist wichtig, keine Frage. Aber manchmal fehlt einfach die Zeit. In dem Fall kann Euch die KI helfen. Wie das funktioniert, erklären unsere Kollegin Johanna und unser Kollege Matthias, beide kommen aus der Physiotherapie, in der Folge Therapiedokumentation mit KI: strukturieren und Zeit sparen“ im up-podcast. Und wenn Euch das richtig Lust auf KI gemacht hat, kommt zum Praxisforum „KI-Workshop für Deinen Praxisalltag“ am 8. Mai 2026. Darin lernt Ihr viele neue Wege kennen, wie Euch KI neben der Dokumentation auch noch in anderen Belangen des Praxisalltags unterstützen und entlasten kann – und das alles datenschutzkonform. 

Herzliche Grüße

Eure Yvonne Millar

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