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iStock: Pakin Jarerndee

Erste Kopie der Patientenakte gratis

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 1 Minuten Lesezeit

Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine kostenfreie Kopie ihrer Akte – auch in Therapiepraxen. Das gilt aber nur für die erste Kopie, die Ihr Euren Patient:innen auf Wunsch aushändigen müsst. Der Bundestag hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2023 bestätigt und die Patientenrechte gestärkt. Demnach haben Patientinnen und Patienten nun einen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer vollständigen Patientenakte. Das gilt auch für die…

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