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Heilmittel-Fachtag 2026: Gute Reform – aber an der Realität vorbei gesteuert

Ralf Buchner Ralf Buchner
0 4 Minuten Lesezeit

Am 18. März 2026 lud der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) zum Heilmittel-Fachtag nach Berlin ein. Nach dem Inkrafttreten der großen Reform von Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog sollte eine zentrale Frage beantwortet werden: Haben sich die Erwartungen an die Reform erfüllt?

Vertreterinnen und Vertreter aus Ärzteschaft, Krankenkassen, Patientenvertretung und Heilmittelpraxen diskutierten die Ergebnisse der Evaluation und mögliche Weiterentwicklungen der Versorgung.

Eine Reform mit klarer Zielsetzung

Der Heilmittelkatalog erfüllt seit seiner Einführung im Jahr 2001 eine zentrale Funktion im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Er konkretisiert den Anspruch der Versicherten auf Heilmittelversorgung und übersetzt ihn in eine nachvollziehbare, fachlich begründete Struktur.

Die Reform 2019 verfolgte ein ambitioniertes Ziel: Die Versorgung sollte einfacher, flexibler und weniger bürokratisch werden. Dazu wurde unter anderem die alte Regelfallsystematik abgeschafft und durch neue Steuerungsinstrumente wie die orientierende Behandlungsmenge ersetzt. Auch die Struktur des Heilmittelkatalogs selbst wurde grundlegend überarbeitet.

Und das wurde auf dem Fachtag des G-BA klar: Die Entbürokratisierung hat mit der Reform spürbare Fortschritte gebracht – auch wenn das in der Praxisrealität oft nicht so wahrgenommen wird.

Die eigentliche Steuerung liegt nicht in der Richtlinie

Und dennoch zog sich durch die gesamte Veranstaltung ein anderes Bild der Versorgungsrealität. Zwar wurde mehrfach betont, dass es in der Diskussion um Richtlinie und Katalog gehe. Doch in den Beiträgen und insbesondere in den Zwischenfragen wurde deutlich: Die tatsächliche Steuerung der Versorgung erfolgt an anderer Stelle.

Im Alltag vieler Arztpraxen steht nicht nur die Frage im Vordergrund, was medizinisch sinnvoll ist, sondern auch: Bewege ich mich mit dieser Verordnung noch im wirtschaftlich sicheren Bereich?

Hintergrund sind die Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die im System der gesetzlichen Krankenversicherung fest verankert sind und regional konkret ausgestaltet werden. Damit entsteht eine zweite Steuerungslogik:

Der Heilmittelkatalog beschreibt, was medizinisch möglich ist, die Wirtschaftlichkeitsprüfung beeinflusst, was tatsächlich verordnet wird

Ein System – zwei Perspektiven

Auf dem Fachtag wurde damit ein grundlegender Unterschied sichtbar:

Der Blickwinkel des G-BA:
Wie kann eine gute, bedarfsgerechte Versorgung für Versicherte sichergestellt werden?

Der Blickwinkel in der Praxis:
Wie kann ich verordnen, ohne wirtschaftlich auffällig zu werden?

Diese beiden Perspektiven sind nicht deckungsgleich – und genau daraus entsteht Spannung im System.

OBM: Orientierung wird zur faktischen Grenze

Ein anschauliches Beispiel dafür ist die orientierende Behandlungsmenge (OBM). Sie war bei der Reform als Orientierung gedacht – anstatt einer starren Begrenzung. Ärztinnen und Ärzte sollen sich daran orientieren, aber im Einzelfall auch darüber hinaus verordnen können.

In der Praxis passiert jedoch häufig das Gegenteil: Die OBM wird als eine Art „sicherer Bereich“ verstanden, der möglichst nicht überschritten werden sollte. Das führt dazu, dass medizinisch durchaus sinnvolle Verordnungen teilweise gar nicht erst ausgestellt werden – nicht wegen fehlender Notwendigkeit, sondern aus Sorge vor möglichen Konsequenzen.

Bürokratie entsteht nicht nur durch Regeln

Ein weiterer wichtiger Punkt der Diskussion war die Frage nach der Bürokratie. Oft wird sie den Regelungen der HeilM-RL selbst zugeschrieben. Auf dem Fachtag wurde jedoch deutlich, dass ein Teil der Bürokratie an anderer Stelle entsteht – nämlich durch Unsicherheit im Umgang mit den bestehenden Regeln.

So berichtete eine Ärztin, dass Heilmittelpraxen Verordnungen zur Korrektur zurückschicken, obwohl die Heilmittel-Richtlinie in Anlage 3 eigentlich vorsieht, dass viele dieser Fehler direkt in den Praxen korrigiert werden können. Wenn diese Möglichkeiten jedoch nicht genutzt werden, entsteht Bürokratie nicht durch die Regel – sondern durch ihre Nichtanwendung.

Strukturelle Entkopplung als Kernproblem

Ein besonders kritischer Punkt wurde im Verlauf der Diskussion deutlich: Die wirtschaftliche Steuerung der Versorgung ist regional organisiert und weitestgehend von der Heilmittel-Richtlinie entkoppelt.

In einigen Regionen existieren Vereinbarungen, die sich an Verordnungsmengen pro Facharztgruppe orientieren – unabhängig von der eigentlichen Systemlogik des Heilmittelkatalogs. Das verstärkt den beschriebenen Effekt:

  • Die Richtlinie eröffnet Möglichkeiten,
  • die regionale Steuerung begrenzt sie faktisch.

Fazit

Der Heilmittel-Fachtag 2026 hat ein differenziertes Bild gezeichnet: Die Reform war sinnvoll, der Heilmittelkatalog ist fachlich sehr gut aufgestellt und die Entbürokratisierung hat reale Fortschritte gebracht, auch wenn diese Fortschritte im Praxisalltag heute kaum noch bewusst wahrgenommen werden

Gleichzeitig wurde ein zentrales strukturelles Problem sichtbar: Die Versorgungslogik der Heilmittel-Richtlinie und die Logik der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind nicht miteinander verknüpft. Solange diese beiden Systeme nebeneinander wirken, bleibt ein Widerspruch bestehen:

  • Der G-BA denkt Versorgung.
  • Die Arztpraxis denkt Risiko.

Und genau in diesem Spannungsfeld wird die Heilmittelversorgung tatsächlich gesteuert.

Den Kommentar von up-Herausgeber Ralf Buchner zum Heilmittel-Fachtag findet Ihr hier.

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