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Kommentar zum Heilmittel-Fachtag 2026: Warum die Heilmittel-Richtlinie die Versorgung nicht steuert

Ralf Buchner Ralf Buchner
1 4 Minuten Lesezeit

Am 18. März 2026 lud der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) zum Heilmittel-Fachtag nach Berlin ein. Nach dem Inkrafttreten der großen Reform von Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog sollte eine zentrale Frage beantwortet werden: Haben sich die Erwartungen an die Reform erfüllt?

Der Heilmittel-Fachtag 2026 sollte klären, ob die Reform von Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog ihre Ziele erreicht hat. Die Antwort ist ernüchternd: Die Richtlinie ist fachlich überzeugend – aber ihre Steuerungswirkung bleibt begrenzt.

Dabei ist ihr Anspruch eindeutig: Die Heilmittel-Richtlinie regelt, welche Leistungen verordnungsfähig sind, in welchem Umfang sie eingesetzt werden und wie die Versorgung ausgestaltet wird. Gerade deshalb stellt sich eine zentrale Frage:

Warum wirkt dieses Regelwerk in der Praxis so viel schwächer, als es eigentlich müsste?

1. Wirtschaftlichkeit steuert – aber ohne Bezug zur Richtlinie

Die Antwort liegt in der Realität der Versorgung: Die Heilmittelversorgung wird im Alltag nicht primär durch die Richtlinie gesteuert, sondern durch die Logik der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Das ist so im System fest verankert und wird regional durch die KVen und die GKV sehr unterschiedlich gestaltet. Die Vereinbarungen über die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bestimmen, welches Verordnungsverhalten als „auffällig“ gilt – und welches nicht.

Das Ergebnis: Der Heilmittelkatalog beschreibt, was medizinisch möglich ist – die Wirtschaftlichkeitsvereinbarungen bestimmen, was tatsächlich verordnet wird

Das ist kein Detail – das ist ein Strukturproblem.

Und dieses Problem ist nicht neu: Bereits mit der Einführung der Heilmittel-Richtlinie 2001 wurde die Versorgungslogik neu definiert – ohne dass die Systematik der Wirtschaftlichkeitsprüfung entsprechend angepasst wurde.

Bis heute fehlt eine systematische Verknüpfung zwischen dem Versorgungsauftrag der Richtlinie und den wirtschaftlichen Steuerungsmechanismen im System.

Die Folge: Die Richtlinie beschreibt Versorgung – gesteuert wird sie an anderer Stelle.

Forderung: Wirtschaftlichkeitsprüfung und Heilmittel-Richtlinie müssen systematisch miteinander verknüpft werden.

2. Richtlinie muss Versorgungsrealität abbilden

Diese Entkopplung zeigt sich nicht nur auf Systemebene – sie wirkt sich auch konkret in einzelnen Regelungen der Richtlinie aus.

Ein Beispiel ist der späteste Behandlungsbeginn:

Formal ist geregelt, wann eine Behandlung beginnen muss. In der Praxis führt das jedoch regelmäßig zu Problemen, denn Patienten kommen erst spät, dann sind die Terminpläne voll. Das führt zu regelmäßigen Rückläufen von Verordnungen in die Arztpraxen.

Die Ursache für die Nichteinhaltung des Behandlungsbeginns liegt also nicht primär in den Praxen, sondern auch im Verhalten der Patienten, die ihre Verordnungen häufig verspätet einlösen.

Die Regelung adressiert also nicht das tatsächliche Problem.

Forderung:
Regelungen zum Behandlungsbeginn müssen konsequent an der realen Versorgungssituation ausgerichtet werden.

Ein konkreter Ansatz:

  • In Zukunft gilt die Frist als Vorgabe für die Patienten, bis wann sie ihre Verordnung beim Therapeuten vorzulegen haben.
  • Gegen volle Terminpläne ist der späteste Behandlungsbeginn dagegen wirkungslos.

3. Digitalisierung darf nicht falsche Logik zementieren

Vor diesem Hintergrund wird auch die Hoffnung auf Digitalisierung relativiert. Die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) wird häufig als die Lösung für alle bestehende Probleme gesehen. Doch gleichzeitig wurde auf dem Fachtag deutlich, dass grundlegende Missverständnisse bestehen.

Die sogenannte „zertifizierte“ Verordnungssoftware der Ärzte prüft heute lediglich technische Aspekte – nicht aber, ob eine Verordnung auch leistungsrechtlich korrekt ist.

Wir sind dabei, ein System zu digitalisieren, dessen Logik an zentralen Stellen nicht konsistent ist.

Forderung:
Die Zertifizierung der ärztlichen Verordnungssoftware muss um eine leistungsrechtliche Prüfung erweitert werden. Ziel muss sein:

  • Verordnungen sind von Anfang an korrekt
  • Korrekturschleifen entfallen
  • Versorgung wird beschleunigt

Sonst digitalisieren wir bestehende Fehler – statt sie zu beheben.

Fazit: Steuerung klären – dann digitalisieren

Der Heilmittel-Fachtag hat ein klares Bild gezeichnet:

  • Die Heilmittel-Richtlinie ist fachlich fundiert.
  • Sie beschreibt die Versorgung präzise.
  • aber sie steuert sie nicht wirksam

Der Grund dafür ist nicht technisch, sondern systemisch:

  • Versorgungslogik und Wirtschaftlichkeitsprüfung sind nicht miteinander verknüpft.
  • Regionale Steuerungsmechanismen überlagern die Richtlinie.
  • Die Digitalisierung soll diese Widersprüche lösen – ohne sie zu adressieren.

Das kann nicht funktionieren.

Erst wenn:

  • Versorgungsauftrag
  • wirtschaftliche Steuerung
  • und digitale Umsetzung

aufeinander abgestimmt sind, entsteht ein konsistentes System.

Bis dahin bleibt die Heilmittel-Richtlinie ein gutes Regelwerk – mit begrenzter Wirkung.

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1 Kommentar

Sylvia Weniger

Mit der Blanko VO wird dieses Spannungsfeld an die HM Erbringer weitergegeben, sodas die wirtschaftlichkeit (und damit Angst vor Absetzung) dominiert.
Die Blanko VO ist ein Schritt in Therapiefreiheit und damit sinnvollere Behandlungen.
Logisch ist, das die Kosten erstmal steigen, aber auf längere Sicht Folgekosten sinken, da Pat. besser therapiert werden und so länger der Arztpraxis oder anderen teuren Therapien fern bleiben können. Das ist ein Effekt, der sich aber erst über die Zeit zeigen wird.

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