Zum 1. Juli 2026 treten für logopädische GKV-Leistungen neue Preise in Kraft. Die entsprechende Anlage 2 zum Versorgungsvertrag wurde nun veröffentlicht.
Die Vergütung für alle Therapiepositionen erhöht sich ab 1. Juli 2026 um 6,12 Prozent. Die Preise für Diagnostik- und Berichtspositionen steigen um 3,06 Prozent. Die einzelnen Preise findet Ihr in Anlage 2.
Änderung bei Zuzahlung beachten
Die neue Vergütungsvereinbarung gilt für alle Leistungen, die ab dem 1. Juli 2026 erbracht werden. Entscheidend für die Abrechnung ist also nicht das Ausstellungsdatum der Verordnung, sondern das Behandlungsdatum. Für Behandlungen, die vor dem 1. Juli 2026 beginnen und danach fortgeführt werden, gelten also unterschiedliche Preise und damit auch unterschiedliche Beträge für die Zuzahlung. Bedenkt dies bei der Berechnung der Zuzahlung sofern Eure Praxissoftware dies nicht automatisch berücksichtigt. Mehr zum Thema Zuzahlung erfahrt Ihr hier.
Gültig bis mindestens 1. März 2027
Die Vergütungsvereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann frühestens zum 1. März 2027 durch die maßgeblichen Berufsverbände oder den GKV-Spitzenverband gekündigt werden. Die Vergütungsvereinbarung gilt auch nach Kündigung so lange weiter, bis eine neue vereinbart oder von der Schiedsstelle festgelegt wurde.
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