Petitionsausschuss: Keine Hausbesuche ohne eigene Praxis
Katrin Schwabe-Fleitmann
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat die Forderung abgelehnt, selbstständigen Physio- und Ergotherapeut:innen Hausbesuche auch ohne eigene Praxis zu ermöglichen. Laut § 124 SGB V sei eine solche Leistungserbringung in der Versorgung gesetzlich Versicherter nicht vorgesehen. 124 SGB V sieht vor, dass „Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprechund Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie und der Ernährungstherapie nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
23.04.2026
Hausbesuch 5.2026: WortArt
Im Mai sind wir zu Gast in Helena Kocks Logopädiepraxis WortArt. Hier arbeitet die Praxisinhaberin m...
30.03.2026
Hausbesuch 4.2026: NeuroHand Berlin
Im April sind wir zu Gast bei NeuroHand Berlin. Kinga Zabost hat sich mit ihre Praxis ganz auf Neuro...
25.03.2026
Nichtraucherschutz beim Hausbesuch …
Rauchen ist Privatsache. Für die Behandlung gilt aber eine klare Regel: rauchfreie Umgebung in Praxi...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.