Logopädie: Vertragsänderungen ab 1. Mai 2026
Yvonne Millar
Ab morgen treten in der Logopädie einige Änderungen in den Anlagen des Versorgungsvertrags nach § 125 SGB V in Kraft, die zum Beispiel die Widerspruchsfrist bei Absetzungen und die Zulassungsregelungen für GKV-Praxen betreffen. Hier eine Übersicht: Widerspruchsfrist: Die Frist für den Widerspruch gegen Absetzungen wird von drei auf neun Monate verlängert. Gebühr: Zum 1. Mai 2026 wir die Gebühr von 40 Euro für eine Korrektur abgeschafft. Kürzel: Es können Kürzel für die Diagnostik wie „ED“ und…
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2 Kommentare
Claudia Mücklisch
Mindestens 24 Stunden geöffnet? Der Tag hat nicht mehr Stunden. Und was genau bedeutet "geöffnet"?
Yvonne Millar
Liebe Claudia,
die Mindestöffnungszeit von 24 Stunden an drei Tagen pro Woche bedeutet, dass die Praxis zum Beispiel an jedem der drei Tage acht Stunden geöffnet hat - also insgesamt 24 Stunden.
"geöffnet" bedeutet hier nach § 12 Absatz 1 des Versorgungsvertrags: "Aus der Einbindung der zugelassenen Leistungserbringer in den Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen gemäß § 2 Absatz 2 SGB V ergibt sich, dass eine Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelversorgung der GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens 24 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte zur Verfügung steht."
Viele Grüße
Yvonne
Liebe Claudia,
die Mindestöffnungszeit von 24 Stunden an drei Tagen pro Woche bedeutet, dass die Praxis zum Beispiel an jedem der drei Tage acht Stunden geöffnet hat - also insgesamt 24 Stunden.
"geöffnet" bedeutet hier nach § 12 Absatz 1 des Versorgungsvertrags: "Aus der Einbindung der zugelassenen Leistungserbringer in den Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen gemäß § 2 Absatz 2 SGB V ergibt sich, dass eine Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelversorgung der GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens 24 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte zur Verfügung steht."
Viele Grüße
Yvonne