Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt. Wir haben die für Euch und Eure Praxen relevanten Punkte analysiert und ordnen ein, was sich für Euch ändert.
Das Gesetz soll primär die Finanzlücken der gesetzlichen Krankenkassen schließen. Für Heilmittelerbringende enthält der Entwurf drei zentrale Aspekte, die den Praxisalltag unterschiedlich beeinflussen.
1. Langfristige Honorarentwicklung: Die Grundlohnsummen-Falle
Der für Eure mittelfristige Planung wichtigste Punkt ist die geplante Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung (§ 71 SGB V) ab dem Jahr 2027.
Was sich ändert: Die Honorarsteigerungen werden wieder strikt an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen gekoppelt. Die Steigerung in den kommenden drei Jahren (2027 – 2029) soll zudem durch einen Abschlag in Höhe von einem Prozentpunkt noch weiter begrenzt werden. Die Begründung: Die Grundlohnrate werde bis 2029 voraussichtlich deutlich höher liegen als im langfristen Schnitt und wesentlich oberhalb der Entwicklung der einnahmen der Krankenkassen.
Die Einordnung: Kurzfristig ändert das nichts an den aktuellen Preisen. Aber ab 2027 kehrt der „Deckel“ zurück. Und genau dieser Deckel wird zum Problem, sobald strukturelle Änderungen anstehen – wie die Reform der Berufsbilder oder der Direktzugang. Ein starrer Deckel verhindert nämlich, dass die Honorare an steigende fachliche Anforderungen und wachsende Verantwortung angepasst werden können.
2. Blankoverordnung: Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale
Ein weiterer Punkt im Entwurf ist die geplante Streichung der versorgungsbezogene Pauschale bei der Blankoverordnung.
Die Änderung: Für Blankoverordnungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen, wird es künftig keine versorgungsbezogene Pauschale mehr geben. Begründet wird das damit, dass die Pauschale ursprünglich den bürokratischen Mehraufwand oder auch einen höheren inter-/intradisziplinärer Beratungsbedarf abdecken sollte. „Der leistungsrechtliche Mehraufwand ergibt sich jedoch primär aus der zusätzlich erforderlichen Diagnostik, welcher bereits über die Diagnostikpauschalen abgedeckt ist.“
Die Einordnung: Diese Maßnahme ist weniger eine wirtschaftliche Bedrohung als vielmehr eine taktische Vorwegnahme der kommenden Verhandlungsrunden – die Kassen hätten diesen Punkt sowieso angegriffen. Wenn Ihr bereits mit Blankoverordnungen arbeitet, müsst Ihr Euch umstellen, aber Eure wirtschaftliche Tragfähigkeit ist dadurch nicht gefährdet.
3. Zuzahlung: Finanzielle Mehrbelastung für die Patient:innen
Neben Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung enthält der Referentenentwurf auch solche, die die Einnahmen steigern sollen. Dazu gehört etwa die Erhöhung der pauschalen Zuzahlung je Verordnung. Diese Änderung ist für Heilmittel sowie häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege vorgesehen.
Die Änderung: Die Verordnungsblattgebühr soll von derzeit 10 Euro auf 15 Euro steigen.
Die Einordnung: Für Eure Praxen ist das wirtschaftlich neutral, da der Betrag bei der Abrechnung direkt mit der GKV verrechnet wird. Ihr fungiert hier weiterhin als „Inkassostelle“ der Kassen. Die Belastung liegt allein beim Patienten. Allerdings ist damit zu rechnen, dass Patient:innen ihrem Ärger darüber in der Praxis Luft machen werden. Hier könnt Ihr nur darüber aufklären, dass kein Cent davon bei Euch landet.
Strukturreformen und Digitalisierung
Der Referentenentwurf konzentriert sich darauf, den finanziellen Status quo zu verwalten. Damit schreibt die bekannten strukturellen Probleme weiter fort. Durch die Bindung des Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate werden Ansätze wie der Direktzugang oder neue, eigenverantwortliche Berufsbilder zur Entlastung des Systems ausgebremst. Gleichzeitig wird Einsparpotenzial durch digitale Prozesse, wie z. B. die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung, gar nicht gesehen.
Fazit
Die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung würde die Verhandlungsspielräume bei der Vergütung deutlich einschränken. Das wiederum würde die Weiterentwicklung der Berufe erschweren und den bereits bestehenden Fachkräftemangel weiter verstärken. Gleichzeitig nimmt der Versorgungsbedarf einer alternden Gesellschaft immer weiter zu. Mit dem derzeitigen Entwurf lassen sich vielleicht die Betragssätze stabilisieren während sich die Heilmittelversorgung der Versicherten in Zukunft verschlechtern könnte.
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2 Kommentare
Sylvia Weniger
Die alten Probleme werden die neuen sein. Ich habe nichts andres erwartet. die wahren Ursachen werden wie immer gar nicht gesehen. Tschüß GKV kann man da nur sagen..
Sabrina
Hoffentlich bedenkt das Schiedsgericht diese kommende Entwicklung.