Ausreichend, zweckmäßig und dokumentiert: Der Rechtsrahmen hinter der Blankoverordnung
Katharina Münster
Der zusätzliche Spielraum in Ergo- und Physiotherapie steht auf einem klaren rechtlichen Fundament. Wer die wichtigsten Paragrafen kennt, versteht besser, was Krankenkassen prüfen – und wie die eigene Arbeit mit guter Dokumentation sauber begründet werden kann. § 12 SGB V: Das Wirtschaftlichkeitsgebot in einem Satz "Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." Für Blankoverordnungen heißt das: Ausreichend: Die…
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