Blankoverordnung unter Beobachtung – kein Grund zur Panik
Katharina Münster
Kommen Patient:innen mit Blankoverordnungen in Eure Praxis, habt Ihr mehr Freiheiten in der Therapie. Gleichzeitig müsst Ihr natürlich darauf achten, dass sich Eure Behandlungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeit bewegen. Was prüfen Krankenkassen überhaupt? Kassen zahlen Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und „das Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten. Blankoverordnungen nach § 125a SGB V geben Praxen mehr Freiheiten bei Behandlungsfrequenz und -menge – also ist es…
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