Functions on Demand: Steuerliche Vorteile bei Firmenwagen nutzen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Für Praxisinhabende kann es sich lohnen, bestimmte Sonderausstattungen nicht direkt bei der Anschaffung freischalten zu lassen. Zusatzausstattungen bei Firmenwagen sind für die Besteuerung nach der Ein-Prozent- Regelung nur dann relevant, wenn sie bereits zum Zeitpunkt der Erstzulassung im maßgeblichen Bruttolistenpreis enthalten sind. Bei sogenannten „Functions on Demand“ (FoD) handelt es sich um Funktionen, die im Fahrzeug technisch bereits verbaut sind, aber erst bei Bedarf per Software…
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