Zum Hauptinhalt springen
Adobe Stock: Nuthawut

Leistungsbeschreibungen in Ergo- und Physiotherapie: Was und wie Ihr dokumentieren solltet

Katharina Münster Katharina Münster
0 6 Minuten Lesezeit

Für Blankoverordnungen gelten die Leistungsbeschreibungen der Versorgungsverträge nach § 125 SGB V – ergänzt um die speziellen Regelungen nach § 125a. Wer wissen will, was bei einer Prüfung zählt, muss deshalb in diese Leistungsbeschreibungen schauen: Sie legen fest, welche Inhalte die Leistung hat – und damit auch, was dokumentiert werden muss. Hier geht es jetzt genau darum: Was fordern die Verträge in Bezug auf Ergo- und Physiotherapie inhaltlich? Welche Dokumentationspflichten folgen…

Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service

Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten

Deine Meinung ist gefragt

Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.

Kommentar schreiben