Leistungsbeschreibungen in Ergo- und Physiotherapie: Was und wie Ihr dokumentieren solltet
Katharina Münster
Für Blankoverordnungen gelten die Leistungsbeschreibungen der Versorgungsverträge nach § 125 SGB V – ergänzt um die speziellen Regelungen nach § 125a. Wer wissen will, was bei einer Prüfung zählt, muss deshalb in diese Leistungsbeschreibungen schauen: Sie legen fest, welche Inhalte die Leistung hat – und damit auch, was dokumentiert werden muss. Hier geht es jetzt genau darum: Was fordern die Verträge in Bezug auf Ergo- und Physiotherapie inhaltlich? Welche Dokumentationspflichten folgen…
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