Der GKV‑Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 „Weiterbildung“ des Versorgungsvertrags nach § 125 SGB V überarbeitet. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG‑Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE, vormals MLD) aktualisiert.
Ziele der Neufassung sind u. a.:
- stärkere Kompetenz- und Therapieprozessorientierung,
- Öffnung für digitale Lehrformate in den theoretischen Anteilen,
- angepasste Anforderungen an Fachlehrkräfte, Prüfungskommissionen und Aufbau der Weiterbildungen.
Neu ist ebenfalls, dass Studierende in den letzten beiden Semestern sowie Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr künftig bereits mit der Weiterbildung KGGerät beginnen können.
Inkrafttreten und Übergang
Die neue Anlage 7 tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Spätestens ab 1. Juni 2027 ist sie verbindlich anzuwenden. Weiterbildungsträger wurden vom GKV‑Spitzenverband informiert und passen ihre Angebote an.
Wichtig für Praxen und Therapeut:innen:
- Bereits erworbene Zertifikate, Abrechnungserlaubnisse und Fachlehrer‑Qualifikationen behalten uneingeschränkt Gültigkeit (Bestandsschutz).
- Weiterbildungen, die vor dem 1. Juni 2027 nach der bisherigen Anlage 7 begonnen werden, können nach den alten Regelungen abgeschlossen werden. Für laufende Weiterbildungen in KG‑Gerät, MT oder MLD ändert sich daher nichts.
Ausblick
Als Nächstes sollen die Regularien für KG‑ZNS (Kinder und Erwachsene) überarbeitet werden. Bis dahin gilt für KG‑ZNS weiterhin die Anlage 7 in der Fassung vom 21. Juli 2021.
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1 Kommentar
Földischule
Sehr geehrte Damen und Herren,
gut, dass Sie den eigentlichen Beitrag neutral formuliert haben. Das Einzige, was wir in Frage stellen, ist die Überschrift: Hier schreiben Sie "modernisiert". Dieser Begriff ist unpassend. Denn es dreht sich dabei gar nicht um eine Modernisierung sondern eine Überarbeitung, die sehr in Frage zu stellen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gut, dass Sie den eigentlichen Beitrag neutral formuliert haben. Das Einzige, was wir in Frage stellen, ist die Überschrift: Hier schreiben Sie "modernisiert". Dieser Begriff ist unpassend. Denn es dreht sich dabei gar nicht um eine Modernisierung sondern eine Überarbeitung, die sehr in Frage zu stellen ist.