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iStock: Harvepino

Preiserhöhung für den eHBA erinnert an Preispolitik der Ölkonzerne

Ralf Buchner Ralf Buchner
0 4 Minuten Lesezeit

Die Preise für den eHBA sollen sich zum 1. Juli 2026 um bis zu 35 Prozent erhöhen. Das hat T-Systems, einer der drei sogenannten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) gerade verkündet. Das erinnert an die erpresserischen Preiserhöhungen der Ölkonzerne, und ist um so ärgerlicher, weil eHBA für alle nicht ärztlichen Leistungserbringer:innen ohnehin fast überflüssig ist.

Zum Hintergrund: Der eHBA hat für Heilmittelerbringer keinen operativen Nutzen, denn Ihr braucht den eHBA nur, um damit den Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B Karte) zu bestellen – und wirklich nur dafür. Alle anderen Funktionen in der Telematikinfrastruktur (TI), also der Zugriff auf das KIM-Postfach, der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) der Patient:innen usw. wird grundsätzlich über den SMC-B-Karte geregelt. Ihr benutzt die Nummer auf dem eHBA genau einmal: für den Antrag der SMC-B-Karte. Danach braucht Ihr den Ausweis nie wieder.

Der eHBA, den Heilmittelerbringer und andere nicht ärztliche Leistungserbringer erhalten, ist technisch zwar fast identisch mit der Version des ärztlichen eHBA. Der Unterschied ist aber, dass Ärzt:innen den eHBA bei ihrer täglichen Arbeit benötigen. So müssen sie beispielsweise ein Rezept mit einer qualifizierten digitalen Signatur bestätigen. Dafür ist der eHBA notwendig. Diese Fälle gibt es bei den Heilmittelerbringenden aber nicht. Und trotzdem soll der überwiegend nutzlose eHBA für Heilmittelerbringer:innen genauso viel kosten, wie der ärztliche eHBA.

Pflegekräfte und Hebammen haben exakt das gleiche Problem: Erpresserische Preiserhöhung bei fast keinem Nutzen! Daher wird es jetzt Zeit, dass wir die Kosten für die TI nicht weiter in die Höhe treiben. Wir sollten daher unsinnige Preiserhöhungen sehr kritisch hinterfragen. Aber vor allem wird es höchste Zeit, dass für Heilmittelerbringende endlich ein TI-Zugangsverfahren etabliert wird, das den sinnlosen und damit unnötigen Antrags- und Plastikmüll für einen eHBA abschafft.

Die gute Nachricht für alle, die buchnerTI nutzen: Wir bleiben weiterhin unserem Motto „100 % TI, 0 % Zuzahlung“ treu. Und wer sich über buchnerTI anschließen möchte, bekommt bei der TI-Starthilfe Unterstützung.

Hinweis: Denkt daran, jede Praxis braucht nur einen eHBA. Habt Ihr mehr, bringt das keinen zusätzlichen Nutzen, aber könnte in Zukunft Mehrkosten verursachen.

Dokumentation per Sprachaufzeichnung

Von der TI geht es direkt weiter zur KI. Denn nicht nur die Telematikinfrastruktur erleichtert Euch die Arbeit in der Praxis. Auch die künstliche Intelligenz (KI) kann Euch täglich unterstützen. Das ist zum Beispiel bei der Dokumentation der Fall. Ihr wisst, Ihr seid verpflichtet ausführlich und verständlich zu dokumentieren. Habt Ihr schon mal versucht, die Dokumentation mithilfe eines KI-Dokumentations-Assistenten zu machen? Wir haben es gemacht. Das ist mein Highlight der Woche: Barbara (up-Ressortleiterin) und Svenja (verantwortlich für up-plus) haben für Euch einmal eine Befundungssituation nachgespielt und zeigen Euch, wie einfach die Dokumentation mit KI ist. Ihr findet das Video auf up-aktuell.de.

Ein entscheidender Vorteil an der Dokumentation mithilfe der Sprachaufzeichnung ist, dass Ihr viel ausführlicher dokumentieren könnt und auch Alltagsprobleme und alltagsbezogene Therapieziele viel besser festhalten könnt, als wenn Ihr jedes Detail per Hand notieren müsst.

Warum ist das so wichtig? Weil es Euch im Zweifel die Vergütung sichert. Wir haben davon berichtet, dass einige Ergotherapie-Praxen Post von Krankenkassen bekommen haben, in der stand, dass der Medizinische Dienst die Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Blankoverordnungen prüfen wird. Das ist jetzt kein Grund zur Panik. Wir haben Euch im Themenschwerpunkt 05.2026 „Blanko-VO: Wirtschaftlichkeitsprüfungen locker meistern“ einmal alle Informationen zusammengefasst, die Ihr benötigt, damit Ihr abgesichert seid. Es geht zum Beispiel um den rechtlichen Rahmen, wir erklären die WANZ-Regel, werfen einen Blick in Eure Leistungsbeschreibungen und zeigen Euch natürlich auch Schritt für Schritt, wie Ihr mithilfe des KI-Dokumentations-Assistenten richtig gute Dokumentationen erstellt.

Ihr wollt KI-Doku auch versuchen? Hier gibt es Unterstützung: Webinar „Dokumentation, die Dir den Rücken freihält“ am 8. Juni 2026.

Herzliche Grüße

Euer Ralf Buchner

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