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Themenschwerpunkt 5.2026: Blanko-VO – Wirtschaftlichkeitsprüfungen locker meistern

Katharina Münster Katharina Münster
0 1 Minuten Lesezeit

Blankoverordnungen für Ergo- und Physiotherapie-Praxen bedeuten: mehr fachliche Freiheit und die Versorgung wirklich am Alltag der Patient:innen auszurichten. Gleichzeitig sorgt dieser zusätzliche Spielraum nun dafür, dass einige Krankenkassen genauer hinsehen: Mehrere Blankoverordnungen in Folge, lange Behandlungszeiten, hohe Therapiefrequenzen? Das kann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den Medizinischen Dienst auf den Plan rufen.

In vielen Praxen schlägt das sofort auf die Stimmung. Dabei wird leicht vergessen: Es ist ausdrücklich Aufgabe der Krankenkassen, die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Das ist kein Angriff auf die Praxis – vor allem dann nicht, wenn Blankoverordnungen sauber begründet, strukturiert dokumentiert und Entscheidungen nachvollziehbar sind. Wer das in seiner Praxis macht, hat keinen Grund, eine Prüfung zu fürchten. Wir zeigen Euch, wie Ihr auf der sicheren Seite seid.

Diese Artikel gehören zum Themenschwerpunkt 5.2026 „Wirtschaftlichkeitsprüfungen“

Blankoverordnung unter Beobachtung

Ausreichend, zweckmäßig, dokumentiert

Die Grundlage: WANZ-Regel

Leistungsbeschreibungen im Blick

Befundung und Dokumentation mit KI

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