Urteil: Vollmacht an Steuerberater gilt auch für Haftungsbescheide
Katrin Schwabe-Fleitmann
Wenn eine umfassende Vollmacht vorliegt, muss das Finanzamt einen Haftungsbescheid auch an den Steuerberater schicken – selbst wenn die Steuernummer abweicht. Wer seiner Steuerberaterin oder seinem Steuerberater eine Vollmacht erteilt, die zur Vertretung in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten berechtigt, deckt damit in der Regel auch Haftungsbescheide ab. Das hat das Finanzgericht Münster kürzlich entschieden (Az.: 13 K 1936/24 U,K). Im konkreten Fall hatte das Finanzamt den…
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