Zum Hauptinhalt springen
deepblue4you - istock.com

GKV-Spargesetz: Zeitplan wackelt 

Yvonne Millar Yvonne Millar
0 3 Minuten Lesezeit

Noch bevor das Parlament im Juli in die Sommerpause startet, soll das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet werden. An diesem Ziel hält die Koalition weiterhin fest, der Zeitplan ist inzwischen jedoch etwas ins Wanken geraten. Denn statt bereits in der kommenden Woche, stehen die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs und dessen Verabschiedung nun erst in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause (6. bis 10. Juli 2026) auf der Agenda. 

Der Grund für die Änderungen im Zeitplan: Mehr Zeit für Beratungen. Angesichts der Tragweite der Entscheidungen für Versicherte, Patienten, Arbeitgeber sowie Leistungserbringende im Gesundheitswesen sei es „selbstverständlich, dass wir die parlamentarischen Beratungen mit der notwendigen Sorgfalt führen“, betont Christos Pantazis, zuständiger Verhandler für die SPD-Bundestagsfraktion. Dazu gehöre auch, die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung am kommenden Montag „umfassend auszuwerten und in die weiteren Beratungen einzubeziehen.“ 

Zur Sitzung des Gesundheitsausschusses am Montag sind mehr als 80 Organisationen als Sachverständige geladen, darunter auch Vertreter:innen der Heilmittelverbände: der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED), LOGO Deutschland, Physio Deutschland sowie der VDB-Physiotherapieverband – Bundesverband. Die zweieinhalbstündige Sitzung ist öffentlich und wird von 14.15 bis 16.45 Uhr live auf www.bundestag.deübertragen.  

Vielleicht hat auch die Protestaktion „Der Heilmittelversorgung geht die Luft aus“ dazu beigetragen, dass sich der Bundestag nochmal mehr Zeit nimmt, über die geplanten Maßnahmen zu beraten und Sachverständige anzuhören. Am 11. Juni 2026 waren viele Therapeutinnen und Therapeuten dem Aufruf von Franziska Klöhn gefolgt und hatten sich zu einer stillen Aktion in Berlin versammelt. 

Mein Highlight der Woche kommt diesmal vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser hat gestern beschlossen, ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie bzgl. der Anpassung im Zuge der Einführung der elektronischen Verordnung und weiterer Änderungen einzuleiten. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die elektronische Heilmittelverordnung mehr werden kann als nur eine digitale Version der Papierverordnung. Anpassungen in der Heilmittel-Richtlinie sind zum Beispiel nötig, um es technisch möglich zu machen, dass nur Heilmittel-VO ausgestellt werden können, die formal gültig sind. 

Kehren wir noch einmal von der politischen Ebene zurück in den Praxisalltag. Hier stellen zum Beispiel schwierige Patientinnen und Patienten häufig eine Herausforderung für Chef:in und Team dar. Wir beschäftigen uns mit diesem Thema ausführlich in der aktuellen up und haben Tipps für Euch, wie Ihr zum Beispiel  

Und zum Schluss noch eine kleine Warnung: Die Finanzämter warnen aktuell vor gefälschten ELSTER-Mails, die entweder mit angeblichen Steuererstattungen locken oder mit Problemen drohen, um an Zugangsdaten oder Finanzinformationen zu gelangen. Seid vorsichtig und sensibilisiert auch Euer Team.  

Herzliche Grüße  

Eure Yvonne Millar 

Deine Meinung ist gefragt

Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.

Kommentar schreiben