TI-Nutzung: bald mehr Rechte und Pflichten für Heilmittelerbringer
Katharina Münster
Aktuell geht es in den Medien viel um das neue GKV-Spargesetz. Es gibt aber auch einen Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das ebenfalls Heilmittelerbringer:innen betrifft. Das GeDIG ändert die Rahmenbedingungen der Telematikinfrastruktur (TI). Zum einen wurden einige Fristen bestätigt und angepasst. Hier die für Euch wichtigsten: Bleibt: Ab dem 1. Oktober 2027 müsst Ihr mit Eurer Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.…
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