Die Verordnung von Heilmitteln scheint reibungsloser zu laufen. Beim Bundesgesundheitsministerium gebe es weniger Beschwerden über fehlerhafte Verordnungen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen.
Grund sei die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eingeführte Verpflichtung für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, ausschließlich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugelassene Praxisverwaltungssoftware zu nutzen. Konkrete Zahlen zur Häufigkeit formaler oder inhaltlicher Fehler bei Heilmittelverordnungen lägen allerdings nicht vor, heißt es weiter.
Diese Entwicklung macht Hoffnung für die Zukunft. Schließlich muss es das Ziel sein, dass mit der Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung 2029 die Software dafür sorgt, dass Ärzt:innen ausschließlich formal und inhaltlich korrekte Verordnungen ausstellen können.
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