Wie werden Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) im Versorgungsalltag tatsächlich genutzt – auch von Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen? Das NVL-Programm startet dazu eine kurze Online-Befragung und bittet explizit auch nichtärztliche Fachberufe um Unterstützung.
Die NVL sollen Ärzt:innen und anderes medizinisches Fachpersonal dabei unterstützen, Menschen mit chronischen Erkrankungen leitliniengerecht zu versorgen. Damit die Leitlinien künftig besser zu den Bedürfnissen der Anwender:innen passen, werden jetzt Erfahrungen aus der Praxis abgefragt:
- Wie bekannt sind die NVL?
- Wie gut lassen sie sich im Alltag umsetzen?
- Wo gibt es Hürden oder Verbesserungsbedarf?
Die Teilnahme ist anonym und dauert etwa 5 bis 10 Minuten.
Hier geht es zur Umfrage für Anwender:innen (Fachpersonen).
Parallel dazu läuft eine Patientenbefragung. Der dazugehörige Flyer kann in Praxen ausgelegt oder an interessierte Patient:innen weitergegeben werden.
Für Heilmittelerbringer:innen ist die Teilnahme eine gute Gelegenheit, die Perspektive der Therapieberufe in die Leitlinienarbeit einzubringen, insbesondere mit Blick auf evidenzbasierte Versorgung und interprofessionelle Zusammenarbeit.
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1 Kommentar
Michael Zacharopoulos
SgDuH,
ich weiß, man soll nicht mit dem Finger auf andere zeigen - aber wo bitte ist die leitliniengerechte Therapie bei der Ärzteschaft???
Das sagt die S3-Leitline zum Thema Indikationen zur Implantation einer HTEP bei Coxarthrose:
"Vor der Indikationsstellung zur Hüft-TEP sollen Patient*innen mit
symptomatischer Coxarthrose mit einer Kombination aus medikamentöser und
nicht-medikamentöser konservativer Therapie behandelt werden.
Wenn trotz leitliniengerechter konservativer Therapiemaßnahmen über
mindestens drei Monate die Patient*innen über einen hohen subjektiven
Leidensdruck berichten, sollte die Indikationsstellung zur Hüft-TEP erfolgen."
Mindestens die Hälfte der HTEP´s wird nicht leitliniengerecht implantiert!
Bevor eine nicht leitlininengerechte Therapie nicht strafbar ist, wird sich daran auch nichts ändern.
SgDuH,
ich weiß, man soll nicht mit dem Finger auf andere zeigen - aber wo bitte ist die leitliniengerechte Therapie bei der Ärzteschaft???
Das sagt die S3-Leitline zum Thema Indikationen zur Implantation einer HTEP bei Coxarthrose:
"Vor der Indikationsstellung zur Hüft-TEP sollen Patient*innen mit
symptomatischer Coxarthrose mit einer Kombination aus medikamentöser und
nicht-medikamentöser konservativer Therapie behandelt werden.
Wenn trotz leitliniengerechter konservativer Therapiemaßnahmen über
mindestens drei Monate die Patient*innen über einen hohen subjektiven
Leidensdruck berichten, sollte die Indikationsstellung zur Hüft-TEP erfolgen."
Mindestens die Hälfte der HTEP´s wird nicht leitliniengerecht implantiert!
Bevor eine nicht leitlininengerechte Therapie nicht strafbar ist, wird sich daran auch nichts ändern.