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iStock: PixelsEffect

Extrabudgetäre Verordnung – oder doch nicht? Prüfpflicht liegt in der Heilmittelpraxis

Katharina Münster Katharina Münster
0 5 Minuten Lesezeit

Eine Patientin kommt mit einer BVB-Verordnung in Eure Praxis. Ihr behandelt sie und dann sagt die Krankenkasse: 34 Behandlungen zahlen wir nicht. Es lag kein BVB vor und die Höchstmenge laut Heilmittelkatalog wurde überschritten. Was? Wie kann das denn sein? Was ist in dieser Praxis passiert? Die Arztpraxis hat eine BVB-Verordnung für eine Patientin ausgestellt, die die Kriterien für eine extrabudgetäre Verordnung nicht erfüllt hat. Dadurch gilt für die Verordnung eine andere Höchstmenge als…

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