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Verordnungs-Check: Auf das richtige Papier kommt es an!

Yvonne Millar Yvonne Millar
3 5 Minuten Lesezeit

Heilmittelverordnungen dürfen nur auf vereinbarten Vordrucken bzw. Sicherheitspapier erfolgen. Ist das nicht der Fall, ist die Verordnung möglicherweise ungültig und es droht eine Absetzung. Hat die Ärztin unterschrieben? Sind alle erforderlichen Angaben vorhanden? Passt das Ausstellungsdatum zum Behandlungsbeginn? Es gibt so viel zu prüfen, wenn Patient:innen mit einer neuen Heilmittelverordnung in die Praxis kommen. Dann auch noch auf das Papier zu achten, ist echt viel verlangt – aber…

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Vivien Ettling

Danke für die Information. Wie sieht das mit Heilmittel-Verordnungen vom Zahnarzt aus?

Antworten

Yvonne Millar

Hallo Vivien,

für die zahnärztliche Heilmittel-Verordnung können Zahnäzt:innen entweder den Vordruck 9 (Vordruck-Nr. Z13) verwenden oder auch die Blankoformularbedruckung nutzen. Sicherheitspapier müssen sie - im Gegensatz zu den Ärzt:innen - dabei nicht verwenden.

Viele Grüße
Yvonne

Felix Hardt

Physio- und Logopädiepraxen arbeiten ja oft mit einer zahnärztlichen Heilmittelverordnung. Dafür wird das Verordnungsmuster Z13 genutzt. Dieses wird (kurioser Weise) auf A4 gedruckt und darf nach meinem Kenntnisstand anders als das Muster 13 auch auf weißem Papier ausgedruckt werden. Quelle: Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl e.V.) und Optica.

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