Blankoverordnung bei sonstigen Kostenträgern – ist das möglich?
Katharina Münster
Montagmorgen, auf dem Tresen liegt eine Verordnung, die kurz für Stutzen sorgt: keine Behandlungsmenge, keine Frequenz, kein konkretes Heilmittel – nur eine Diagnose und der Vermerk „Blankoverordnung". An sich kein Drama, seit 2024 gehört das in der Ergo- und Physiotherapie zum Alltag. Nur steht auf dieser Verordnung eben nicht die AOK, sondern die Berufsgenossenschaft. Und schon ist gar nichts mehr selbstverständlich. Solche Momente häufen sich gerade in Praxen und genau deshalb erreichen uns…
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