Urteil: Arbeitgebende dürfen Urlaub nicht aufzwei Wochen begrenzen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Praxischef:innen und -chefs dürfen den Urlaubswunsch ihrer Mitarbeiter:innen nicht pauschal auf zwei zusammenhängende Wochen begrenzen. Das verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz (BurG), wie kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen entschieden hat (Az.: 4 Ta 15/26). Laut § 7 Abs. 2 BUrlG ist der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Es sei denn, dass dringende betriebliche oder persönliche Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Im vorliegenden Fall hatte eine…
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