Wenn Patient:innen in Zukunft statt auf Papier digital dafür unterschreiben müssen, dass sie eine Behandlung erhalten haben, klingt das erst einmal nicht dramatisch. Aber ist das wirklich so einfach? Und welcher Nutzen entsteht daraus?
Mitte Juli 2026 hat die gematik eine Vorabfassung des Fachkonzepts zu eVO vorgestellt. Wir haben Euch hier einmal unsere Einschätzung zu dem Konzept zusammengefasst: up-aktuell.de/gematik-evo. Dort könnt Ihr nachlesen, wie die Zukunft guter digitaler Zusammenarbeit zwischen Arzt- und Heilmittelpraxis aussieht.
Stellt eine Ärztin eine Verordnung für Markus Müller aus, wird sie im Fachdienst der gematik gespeichert. Der Fachdienst ist eine Art sichere Datenbank, in der alle Daten zur der gerade ausgestellten Verordnung gespeichert werden. Kommt der Patient Markus Müller in Eure Praxis, ladet Ihr Euch die Daten dazu ebenfalls über den Fachdienst auf Euren Computer. Jedes Mal, wenn eine Behandlung stattgefunden hat und Ihr das auf Eurem Computer dokumentiert habt, wird ein Abrechnungsdatensatz (also Art und Umfang der Leistung sowie der Name Eurer Praxis) an den Fachdienst übermittelt. Die verordnende Ärztin kann diese Daten in der Akte ihres Patienten einsehen. Sie sieht also: “Aha, Patient Markus Müller war am 5. Oktober in der Praxis Mustermann und hat KG und Wärmetherapie bekommen.” Und zwar tagesaktuell und nicht erst nach der Abrechnung.
Gleichzeitig kann auch Markus Müller diese Information in seiner ePA aufrufen (die Daten werden dort aus dem Fachdienst heruntergeladen) und so sehen, wie viele Behandlungstermine er schon erhalten hat. Das sind die Voraussetzungen, die für digitalen Prozess schon feststehen. Gehen wir jetzt davon aus, dass die jeweiligen Behandlungstermine zusätzlich noch von den Patient:innen bestätigt werden müssen – also genau wie heute, nur eben in digitaler Form. Was würde das bedeuten? Die digitale Leistungsbestätigung durch Patient:innen ist in dem Fachkonzept der gematik nicht enthalten. Deshalb gibt es dazu bislang nur Hypothesen, wie der genaue Prozess aussehen könnte.
Welchen zusätzlichen Nutzen hätte die digitale Unterschrift der Patienten auf einem Tablet oder Smartphone?
Zusatznutzen für die Patient:innen: weiterhin gar keinen. Sie erhalten die Informationen zu ihren wahrgenommenen Behandlungsterminen in ihrer ePA – ob sie nun unterschreiben oder nicht. Fachlich können sie weiterhin kaum überblicken, was sie eigentlich genau unterschreiben.
Zusatznutzen für die Heilmittelpraxis: keinen. Ihr dokumentiert fachlich und wisst ja, welche Leistungen Ihr abgegeben habt. Zusatznutzen für die Ärzt:innen: keinen. Ärztinnen und Ärzte erhalten wie die Patient:innen die Informationen zu den wahrgenommenen Behandlungen über den Fachdienst ins System.
Zusatznutzen für die Krankenkassen: geringer Pseudonutzen: Ähnlich wie bei Papierverordnungen können Krankenkassen kaum nachvollziehen, wer nun genau unterschrieben hat. Bleibt die Frage: Welchen Nutzen hat diese „gefühlte Kontrolle“ für die Krankenkassen?
Aufwand für die einzelnen Beteiligten
Für Patient:innen und Arztpraxen bleibt auch der Aufwand gering – wie bei Papierverordnungen. Auch für die Krankenkassen ändert sich nicht viel. Der Aufwand ist bei den Kassen weiterhin höher als der Nutzen, denn die Verordnungsprüfungen bleiben bestehen.
Für die Heilmittelpraxen entsteht jedoch ein deutlich höherer Aufwand als im aktuellen Prozess mit Papierverordnungen. Gehen wir zunächst einmal von den klassischen Fällen in der Praxis aus. Eine Physiotherapeutin behandelt ihre Patientin. Im Anschluss soll die Patientin die Behandlung per Unterschrift auf dem Tablet bestätigen. Läuft alles glatt, sähe der Prozess dann einfach so aus: Die Patientin unterschreibt mithilfe des Fingers oder Stifts auf dem Tablet, Therapeutin verabschiedet sich zum nächsten Termin, nur eben auf einem Display statt auf Papier. Was auf den ersten Blick einfach aussieht, hat in der Realität einige Stolpersteine:
- Jede Therapeutin und jeder Therapeut, der eine Quittung einfordert, benötigt ein Tablet, Smartphone oder gar zusätzliche spezielle Kartenlesegeräte – also Hardwarezwang. Und jede Patientin und jeder Patient fasst das Gerät an, mit dem Ihr als Therapeut:innen arbeitet (Hygiene).
- Werden die Leistungsbestätigungen an der Rezeption über Kartenlesegeräte oder Tablets eingeholt, kann es zu Warte- zeiten für die Patient:innen kommen – denn dann wird die Anzahl der verfügbaren Geräte gerade in größeren oder interdisziplinären Praxen vor allem an der Rezeption zu einem Nadelöhr.
- Hardware muss angeschafft und gepflegt werden. Da müssten die Heilmittelverbände noch mal richtig nachverhandeln, um sicherzustellen, dass die TI-Pauschale der GKV entsprechend erhöht wird, denn die aktuellen Pauschalen sehen solche Quittungs-Geräte in den Praxen noch gar nicht vor.
- Und der Prozess kostet schlicht noch mehr Zeit. Zeit, die Euch schon heute in Eurem Praxisalltag fehlt, wie die Rechnung zeigt.

Sonderfälle verursachen erheblichen zusätzlichen Aufwand
Ihr kennt alle Fälle aus Eurer Praxis, die von der Norm abweichen. Mit der Papierverordnung und einem Stift kann man diese Sonderfälle einigermaßen sinnvoll und flexibel regeln. Im Falle einer digitalen Leistungsbestätigung durch Patienten wird aus jedem Sonderfall ein gesonderter digitaler Prozess. Schaut Euch die Tabelle an. Viele Sonderfälle kennt Ihr aus Eurem Praxisalltag:


Hörtipp: Wie könnte eine eVO ohne Leistungsbestätigung durch Patienten aussehen? Darüber haben Ralf Buchner und Matthias Schramm im up-podcast „Leistungsbestätigung durch Patienten abschaffen“ gesprochen. Hört einfach rein: up-aktuell.de/podcast-lb

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