Die gematik kann nur umsetzen, was Gesetz und Verträge erlauben. Die gute Nachricht: Die Abschaffung der Leistungsbestätigungspflicht benötigt nur eine Änderung der Versorgungsverträge.
Die gematik hat mit dem Fachkonzept für die elektronische Heilmittelverordnung eine richtig gute Vorarbeit geleistet. Aber die Möglichkeiten der gematik enden dort, wo Gesetze und Verträge die Rahmenbedingungen der Versorgung festlegen. Im Falle der Leistungsbestätigung kann sie einen vorgeschriebenen Nachweis technisch definieren, aber nicht die grundlegende Pflicht zur Leistungsbestätigung selbst abschaffen, wenn diese Pflicht gesetzlich und/oder vertraglich geregelt wird.
Die erste gute Nachricht: Das SGB V (Sozialgesetzbuch für die GKV) fordert keine Unterschrift als Abrechnungsgrundlage. Die Pflicht zur Leistungsbestätigung durch Patient:innen ist nur in den Versorgungsverträgen festgehalten, und die können GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände zusammen ändern. Das, was in den Verträgen vereinbart wird, ist für die gematik die verbindliche Vorlage für die Gestaltung der elektronischen Prozesse. Mit der eVO müssen die aktuell gültigen Versorgungsverträge sowieso geprüft und an einigen Stellen geändert werden. Mit der Abschaffung der Leistungsbestätigung durch Patient:innen erleichtern sich Krankenkassen und Heilmittelpraxen das Leben in Zukunft deutlich.
Die zweite gute Nachricht: Die GKV bekommt auch heute schon im Rahmen der Abrechnung die Abrechnungsdatensätze, aktuell jedoch Monate nach der Leistungserbringung. Wenn die GKV die Abrechnungsdaten bei der elektronischen Heilmittelverordnung in Zukunft tagesaktuell bekommt, dann ist das also nur eine Veränderung des Zeitpunktes, nicht jedoch eine neue Ermächtigung der GKV. Außer dem Zeitpunkt der Datenübermittlung ändert sich gar nichts.
Mit der elektronischen Heilmittelverordnung besteht die einmalige Chance, den Leistungsnachweis erstmals durchgängig digital, nachvollziehbar und wirksam kontrollierbar zu gestalten. Diese Chance würde leichtfertig vertan, wenn die Leistungsbestätigung durch Patient:innen nur elektronisch nachgebaut wird. Jetzt sind die Vertragspartner gefordert, die verpflichten- de Einzelbestätigung abzuschaffen – und damit der gematik den Weg freizumachen für echte Digitalisierung.
Was Ihr jetzt tun könnt:
- Den Aufwand der Leistungsbestätigung in Euren Praxen für ein bis zwei Wochen dokumentieren.
- Konkrete Beispiele zu dem Umfang und der Nutzlosigkeit der Leistungsbestätigung durch Patienten an Eure Berufsverbände weitergeben.
- Euren Verband motivieren sich ebenfalls dafür einzusetzen, dass die Leistungsbestätigung wegfällt.
- Kolleginnen und Kollegen auf diesen Schwerpunkt aufmerksam machen. Wir haben den Zugang online freigeschaltet, damit möglichst viele Kolleginnen und Kollegen auf das Thema aufmerksam gemacht werden können.

Beispiel: Der arme Max kämpft mit den Versorgungsverträgen
Jede Berufsgruppe hat ihren eigenen Versorgungsvertrag, die in vielen Punkten voneinander abweichen. Ein Beispiel: Max ist neun Jahre alt. Er kann alleine mit dem Rad zur Schule und zum Fußballtraining fahren. Er kann auch alleine zur Logopädie und darf dort sogar auf der Rückseite der Verordnung unterschreiben.
Bekommt er jedoch Ergo- oder Physiotherapie, muss ihn eine erwachsene Person begleiten und für ihn auf der Verordnung unterzeichnen. Dieser Prozess ist schon heute an der Realität vorbei. Die unterschiedlichen
Vorgaben in den einzelnen Versorgungs- verträgen wären in einem digitalisierten Prozess noch absurder. In diesem Beispiel von Max würden die Eltern in Max ePA nämlich sofort sehen, ob Max bei der Therapie war – ob nun Max, Oma oder Papa am Ende der Behandlung unterschreibt, hat keinen wirklichen Nutzen.
Und für Euch in einer interdisziplinären Praxis bedeuten diese unterschiedlichen Regelungen weiterhin maximalen Aufwand. Kommt Max zu Euch zur Logopädie und Physiotherapie, darf er mal selbst unterschreiben und mal nicht.

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