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Status quo: Nutzen und Aufwand der Leistungsbestätigung

Ralf Buchner Ralf Buchner
Katharina Münster Katharina Münster
1 5 Minuten Lesezeit

Natürlich macht Ihr je Termin eine Behandlungsdokumentation. Und das ist gut so. Trotzdem steht in den Versorgungsverträgen, dass Ihr zusätzlich eine Unterschrift Eurer Patient:innen einholen müsst, direkt im Anschluss, ohne Ausnahme.

Heute sieht der Ablauf eines klassischen Behandlungstermins in etwa so aus: Eine Patientin kommt in Eure Praxis und gibt ihre Verordnung am Empfangstresen ab. Auf der Verordnung steht “Sensomotorisch-perzeptive Behandlung”. Die Patientin geht mit einem Therapeuten in den Behandlungsraum und erhält ihre Therapie. Der Therapeut füllt am Ende des Termins die Rückseite der Verordnung aus und schreibt in die Zeile einfach nur das Behandlungsdatum und die abgegebene Leistung “sensomot.-perz. Beh.”. Dann übergibt er den Kugelschreiber an seine Patientin, die in der letzten Spalte unterschreibt, dass sie die angegebene Leistung erhalten hat. Dieser Prozess gehört zu Eurem Alltag, denn fehlt die Unterschrift nach einer Behandlung, hat das finanzielle Konsequenzen für Eure Praxis.

Aber welchen Nutzen hat die Leistungsbestätigung?

Nutzen für die Patient:innen: gar keinen. Denn sind wir ehrlich. Die meisten Eurer Patient:innen wissen nicht,

  • welche Therapie eigentlich genau hinter den von den Ärzt:innen verordneten Heilmitteln steckt. Also: Was passiert wirklich bei einer sensomotorisch- perzeptiven Behandlung? Was ist der Unterschied zwischen KG und MT? Oder auch zwischen Sprach- und Sprechtherapie?
  • welche genaue Behandlungszeit eigentlich angesetzt wird. Denn in der Ergotherapie sind von 60 Minuten Regelleistungszeit 45 Minuten Therapiezeit und 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitung angesetzt. In der Physiotherapie ist es noch komplizierter. Hier entscheidet die Praxis, ob die KG-Behandlung 15, 20 oder 25 Minuten dauert. Und die Vor- und Nachbereitung findet während der Therapie statt.
  • ob die Therapeutin oder der Therapeut überhaupt die formal notwendigen Qualifikationen hat, um die Behandlung abrechnen zu dürfen.

Ihr seht: Eure Patientinnen und Patienten bestätigen Leistungen und einen zeitlichen Umfang, deren Richtigkeit sie in der Regel gar nicht überprüfen (können). Das ist ja auch vollkommen normal. Sie kennen sich schließlich mit den genauen Vorgaben und Inhalten der Versorgungsverträge gar nicht aus.

Nutzen für die Heilmittelpraxis: gar keinen. Ihr wisst ja, dass Ihr verordnete Leistungen im vertraglich vereinbarten Rahmen abgegeben und fachlich dokumentiert habt. Für Euch hat eine zusätzliche Unterschrift der Patient:innen keinen Nutzen.

Nutzen für die Ärzt:innen: gar keinen. Sie geben ihren Patient:innen eine Verordnung in die Hand und wissen dann nicht einmal, ob die Personen überhaupt mit einer Heilmitteltherapie begonnen haben. Eine Rückmeldung erhalten sie nur, wenn sie auf der Verordnung “Therapiebericht” angekreuzt haben und diesen Bericht dann irgendwann auch lesen. 

Nutzen für die Krankenkassen: gefühlte Kontrolle. Die Kassen haben das Gefühl, dass die Therapeut:innen die Leistungen „ordnungsgemäßer“ abgeben, wenn die Patientinnen und Patienten die Behandlungen bestätigen müssen. Aber: Keiner kann wirklich kontrollieren, von wem die Unterschrift stammt. Hat wirklich der Patient jedes Mal unterschrieben oder wurde eine vergessene Unterschrift vom Therapeuten nachgeahmt? Oder hat ein Patient einfach am Ende einer Behandlungsserie für alle Termine unterschrieben? Das Gleiche gilt, wenn Betreuungspersonen wie Eltern, Großeltern und Pflegekräfte unterzeichnen, die häufig bei der Behandlung gar nicht anwesend sind.

Wir halten fest: Der Nutzen einer Leistungsbestätigung durch Patient:innen ist für alle Akteure sehr gering oder gar nicht vorhanden. Aber wie steht es um den Aufwand der Patient:innen, Heilmittel- und Arztpraxen sowie Krankenkassen durch die Leistungsbestätigung entsteht?

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Aufwand für alle Akteure

Aufwand für die Patient:innen: gering. Sie nehmen einen Stift in die Hand und unterschreiben schnell auf der Verordnung, bevor sie die Praxis verlassen.

Aufwand für die Heilmittelpraxis: hoch. Denn jeder einzelne Behandlungstermin wird von Euch sowieso fachlich dokumentiert: Die Verlaufsdokumentation schreibt Ihr je Behandlungseinheit. Die Unterschrift der Patientin bzw. des Patienten kommt noch dazu, quasi als doppelter Nachweis für denselben Termin. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, bedeutet das organisatorischen Aufwand: Offene Bestätigungen müssen geprüft, nachgefordert und korrigiert werden – Zeit, die Ihr eigentlich für die Behandlung nutzen könnt.

Richtig unübersichtlich wird es dort, wo Dritte für die Patient:innen unterschreiben müssen:

  • Ein Kind wird abwechselnd von Mutter, Vater und den Großeltern gebracht. Wer darf überhaupt unterschreiben? Was, wenn Oma im Auto auf das Kind wartet?
  • Eine Wachkomapatientin kann selbst nichts bestätigen. Die Pflegekraft unter- schreibt, hat die Behandlung aber oft nur am Rande wahrgenommen.
  • Im Pflegeheim muss nach jeder Behandlung erst eine zuständige Pflegekraft gefunden werden, die dafür ihre eigene Arbeit unterbricht.

Aufwand für die Ärzt:innen: gar keinen. Sie geben ihren Patient:innen eine Heilmittelverordnung mit und haben danach aber leider keinen Überblick mehr, was mit der Verordnung geschieht.

Aufwand für die Krankenkassen: spürbar. Ja, die Krankenkassen sehen die Patientenunterschrift als ein Kontrollinstrument. Gleichzeitig entsteht ihnen durch diesen Prozess aber ein Aufwand. Denn eigentlich müssten die Krankenkassen jede einzelne Verordnung auf fehlende Angaben prüfen, so auch auf eine fehlende Unterschrift. Nehmen wir an, eine Unterschrift fehlt. Dann wird ein Vorgang in Gang gesetzt. Die Leistung wird abgesetzt, vielleicht wird ein Widerspruch eingelegt. Das bedeutet auch auf Kassenseite, dass ein hoher organisatorischer Aufwand entsteht, der am Ende mehr Kosten verursacht, als wäre die Leistung einfach gezahlt worden.   

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1 Kommentar

Heiko Anschütz - Physiolounge Leipzig

Wenn die Leistungsbestätigung wegfallen würde bräuchten auch keine Original-Rezepte mehr zur Krankenkasse gesendet werden. In der Praxis entfällt das Taxieren und das Versenden. Bei der Krankenkasse entfällt die Prüfung, Digitalisierung und Archivierung.
Bei der Selbstabrechnung ist ein erheblicher Zeitaufwand das Taxieren. Wofür? Damit auf dem Papier-Rezept die Rechnungsnummer, die IK (steht schon auf der Vorderseite und ist auch entbehrlich, da die Abrechnung eh von der jeweiligen Praxis kommt) und die Rezeptnummer (auch die wird bei der digitalen Abrechnung bereits übertragen) Wofür also? Hat mal jemand was von Bürokratieabbau erzählt??

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