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Wie geht es deutlich besser? Ohne (digitale) Leistungsbestätigung

Ralf Buchner Ralf Buchner
Katharina Münster Katharina Münster
0 6 Minuten Lesezeit

Leistungen erfassen, zusammenfassen und Richtigkeit kontrollieren – das ist wichtig. Das geht aber auch alles ohne die Leistungsbestätigung der Patienten.

Die Grundlage für einen guten und effizienten digitalen Prozess hat die gematik in ihrem Fachkonzept zusammen mit Heilmittelverbänden, GKV und KBV bereits gut vorbereitet. Nach jedem Behandlungstermin werden die Abrechnungsdaten über den Fachdienst sowohl mit der Arztpraxis als auch mit der ePA der Patient:innen synchronisiert. Wohlgemerkt reden wir hier nur und ausschließlich über die Abrechnungsdaten, also Art und Umfang der Leistung, Datum/ Zeit der Leistungserbringung sowie Praxisname. Medizinische Informationen, die über die auf der Verordnung festgehaltenen Daten hinausgehen, werden ausdrücklich nicht an den Fachdienst übermittelt. Eure fachliche Dokumentation bleibt unter Eurer alleinigen Kontrolle.

Würde man die Abrechnungsdatensätze aus dem Fachdienst nun nicht nur Ärzt:innen und Patient:innen, sondern auch den jeweiligen Kostenträgern, also Krankenkassen, zur Verfügung stellen, würde damit die Leistungsbestätigung durch Patient:innen endgültig vollkommen überflüssig werden. Dass diese Übermittlung der Abrechnungs- daten erlaubt ist, zeigen wir Euch weiter unten.  

So sieht die Ärztin Eure Behandlungstermine aus dem Fachdienst in ihrer Software:

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Spätestens jetzt ist klar, dass mit diesem neuen Prozess die Behandlung durch Heilmittelpraxen so transparent und gut vernetzt mit den verordnenden Ärzt:innen ist, wie nie zuvor. Außerdem können die Patient:innen über ihre ePA ihre Behandlungen besser als je zuvor nachvollziehen. Und zwar ohne ein einziges Mal eine Behandlung quittieren zu müssen. Auch ohne diese Leistungsquittung durch die Patienten können Krankenkassen plötzlich viel transparenter nachvollziehen, wann die Behandlung durch wen statt- gefunden hat. Mehr Kontrolle braucht es definitiv nicht.

Welche Vorteile hat es, wenn wir die Leistungsquittung durch Patienten in Zukunft weglassen?

Vorteile für die Patient:innen: weniger Bürokratie. Die Patient:innen können nach jeder Behandlung einfach nach Hause gehen. Keine Unterschrift mehr, kein Warten an der Rezeption. Die Daten zu den jeweiligen Behandlungen sind in der ePA jederzeit abrufbar – auch für betreuende Personen. Eine Kontrolle darüber, wann welche Behandlung durchgeführt wurde, hängt nicht mehr von einer Unterschrift ab.

Vorteile für die Heilmittelpraxen: weniger Bürokratie, weniger Zeit und weniger Technik: Ihr dokumentiert jede einzelne Behandlung fachlich und das war es. Für Euch ist damit die Behandlung abgeschlossen. Ihr müsst keine weiteren, zusätzlichen Geräte/ Tablets oder andere Hardware für die Leistungsbestätigung anschaffen und pflegen. Ihr müsst keinen Patient:innen oder Angehörigen hinterherlaufen, sondern könnt Euch darauf verlassen, dass Arztpraxen über Eure abgegebenen Leistungen tagesaktuell informiert werden. Es gibt plötzlich keine Sonderfälle mehr zu berücksichtigen, einfach nur mehr Zeit für Eure Patienten.

Vorteile für die Ärzt:innen: mehr Transparenz: Die verordnenden Ärzt:innen profitieren davon, dass sie über den Fachdienst sehen können, ob ihre Patient:innen die ausgestellten Verordnungen auch wahr- nehmen – wie es um die Compliance ihrer Patientinnen und Patienten steht. Sie sehen auch, wann eine Folgeverordnung nötig werden könnte. Dann gibt es in Zukunft auch weniger Probleme mit dem Ausstellungsdatum.

Viele Vorteile für die Krankenkassen: Die GKV profitiert am meisten vom Wegfall der Leistungsbestätigung, und zwar in drei großen Themenblöcken.

  1. Weniger (Erstattungs-)Kosten: Eine elektronische Leistungsbestätigung würde Heilmittelpraxen dazu zwingen, weitere, zusätzliche Geräte/Tablets oder andere Hardware für die Quittung anzuschaffen und zu pflegen. Die zusätzlichen Kosten dafür müssten über die TI-Erstattungspauschale für Heilmittelpraxen geregelt werden. Bei nur 100 Euro zusätzlicher Erstattungspauschale je Praxis wären das fast 100 Millionen Euro im Jahr. Beim Verzicht auf die Leistungsbestätigung steckt also viele Einsparungspotenzial.
  2. Weniger Bürokratie und effektivere Kontrolle: Da die Abrechnungsdaten über den Fachdienst tagesaktuell bei den jeweiligen Kostenträgern vorliegen, spart das in den Prozessen und bei Prüfungen richtig viel Geld. Und weil die Daten sowohl in der Arztpraxis als auch in der ePA der Patient:innen liegen, gibt es bereits einen Kontrollmechanismus, der einen viel größeren Wert hat als irgend- welche digitalen Leistungsbestätigungen, ganz zu schweigen vom Vorteil gegenüber den heutigen Unterschriften der Patientinnen und Patienten auf der Rückseite der Verordnungen.
  3. Mehr Durchblick: Aktuelle Abrechnungsdatensätze von den Heilmittelpraxen bedeutet für Krankenkassen endlich mehr Transparenz in der Heilmittelversorgung. Bislang hinken sie monatelang hinterher, weil die Abrechnungsdaten erst mit entsprechender Verzögerung bei den Krankenkassen eintrudeln. Das ist in Zukunft vorbei, wenn Kassen tagesaktuell Abrechnungsaten abrufen.   
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Überblick: Ein sicherer Prozess ganz ohne Unterschrift – so kann er aussehen

  • Ein Patient bekommt eine elektronische Verordnung in der Arztpraxis.
  • Der Patient wählt seine Heilmittelpraxis aus und gibt die Verordnungsdaten im Fachdienst frei.
  • Ein Behandlungstermin findet statt, wird fachlich dokumentiert und damit digital als abgegeben gekennzeichnet. Unterschreiben muss der Patient nicht. Er kann nach dem Termin einfach nach Hause gehen.
  • Dass der Behandlungstermin stattgefunden hat, sieht die verordnende Ärztin anhand der vom Fachdienst an ihre Software übermittelten Daten (nur den Termin, nicht die fachliche Dokumentation).
  • Dass der Behandlungstermin stattgefunden hat, wird über den Fachdienst auch an die ePA des Patienten übermittelt. Damit sieht er, welche Behandlungstermine die Therapiepraxis der Krankenkasse in Rechnung stellt. Und er hat immer eine Übersicht über alle erfolgten Termine.
  • Dass der Behandlungstermin stattgefunden hat, kann auch die Krankenkasse in ihrem Abrechnungssystem sehen.
  • Für den Fall, dass die Krankenkasse das Abrechnungsverhalten einer Heilmittelpraxis prüfen möchte, liegen alle Behandlungstermine schon vor, manipulationssicher auch bei der Ärztin und in der ePA.

Hinweis: Damit dieses Szenario wirklich umgesetzt wird, sind primär die Krankenkassen gefragt. Das hat die gematik so in ihrem Fachkonzept eVO formuliert.

Und das ist die gute Nachricht: Es bedarf keiner Gesetzesänderung. Die Vertragspartner, also die Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband, müssen lediglich die Versorgungsverträge entsprechend anpassen.

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