Checkliste: Richtig prüfen, sicher abrechnen
Hier noch einmal zusammenfassend alle wichtigen Punkte für die Selbstabrechnung…
Samstagmorgen, 9.30 Uhr. Wir befinden uns in einem Supermarkt. Der Wocheneinkauf steht an. Ich habe vorab zu Hause die Versorgungslage gecheckt, eine Einkaufsliste geschrieben, bin zum Laden gefahren, habe einen Einkaufwagen geholt, schiebe ihn nun durch die Gänge, lege die benötigten Produkte hinein, gehe zur Kasse und lege alles aufs Band. Dann übergebe ich an einen Einkäufer. Der zahlt mit meiner Karte und legt meine Waren zurück in meinen Einkaufskorb. Für seine Dienstleistung zahle ich ihm einen prozentualen Anteil des Einkaufswerts. Ob ich wirklich nur für das gezahlt habe, was im Wagen liegt, muss ich dann noch selbst prüfen.
Hätte ich auch selbst bezahlen und die Einkäufe zurück in den Wagen legen können? Absolut. Würde ich dadurch Geld sparen? Auf jeden Fall. Warum mache ich es dann nicht? Keine Ahnung.
Nun ist diese Situation im Supermarkt natürlich fiktiv. Sie findet aber in sehr ähnlicher Form jeden Monat in vielen Praxen statt – nämlich denen, die ein Abrechnungszentrum nutzen. Eigentlich macht Ihr acht von zehn Schritten, die zur Abrechnung gehören, ohnehin bereits selbst. Für zwei kleine Schritte, die Ihr ebenfalls ganz einfach selbst erledigen könntet, bezahlt Ihr aber einen Dienstleister. Das kostet nicht nur, sondern kann auch dafür sorgen, dass Ihr Geld, das Euch zusteht, nicht bekommt. Schluss damit. Lasst Euch im Themenschwerpunkt dieser Doppelausgabe zum Selbstabrechnen inspirieren.
Außerdem geht es diesmal um KI als Helfer bei der Dokumentation, neue vertragliche Regelungen in der Podologie, die elektronische Leistungsbestätigung, Hitzeschutz in der Praxis und vieles mehr.
Viel Spaß beim Lesen und habt einen erfolgreichen
Monat.



Marija genießt seit einem Jahr ihren Ruhestand in vollen Zügen. Seit ein paar Monaten bemerkt sie, dass es ihr schwerfällt, sich die Namen von neuen Menschen, die sie beim Sport oder bei Freundinnen kennenlernt, zu merken. Das war früher kein Problem. Sie liest gerne und schon immer viel, doch an spannende Details aus den letzten Büchern kann sie sich nur noch mit Mühe erinnern. Auch ihr Mann bemerkt, dass ihre Konzentration nachlässt. Das kennt er so von ihr nicht. Ihre Hausärztin überweist Marija zu einem Neurologen, der nach verschiedenen Testungen eine leichte kognitive Beeinträchtigung feststellt und Ergotherapie verordnet.
Teammeeting, 9 Uhr. Die Agenda steht, die Kekse auch. Und natürlich: der Kaffee. Denn nichts funktioniert schlechter als ein Montagmorgen ohne Koffein. Die Kolleg:innen sitzen im Kreis, besprechen Dienstliches, Maria steht auf, um sich – ganz pflichtbewusst – eine zweite Tasse einzuschenken. Schließlich möchte sie wach und aufmerksam bleiben, so wie es von ihr erwartet wird. Dann passiert es. Ein Schluck, ein Husten, ein verirrter Fuß am Stuhlbein, ein Stolperer, ein Aufprall – auf die Tischkante. Ergebnis: Platzwunde, Gehirnerschütterung, Krankenschein. Und vermutlich eine Diskussion mit der Berufsgenossenschaft. Denn die sagt gerne: „Kaffeetrinken? Privatvergnügen.“ Und schon ist der Arbeitsunfall keiner mehr. Außer, man hat Glück. Oder einen Richter mit Koffeinverständnis. Wie im Fall des Vorarbeiters auf dem Bau, der sich ebenfalls bei einer Dienstbesprechung am Kaffee verschluckte – und mit dem Gesicht auf ein Metallgitter knallte. Diagnose: Nasenbeinbruch. Urteil: Arbeitsunfall. Begründung: Der Kaffee diente nicht der reinen Lust, sondern der kollegialen Wachheit. Und die – so das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt – sei durchaus im Sinne des Arbeitgebers. Man könnte auch sagen: Wer Kaffee trinkt, steigert die Konzentration, hebt die Stimmung und stabilisiert die Teamdynamik. Und das ist ja wohl eindeutig beruflich – zumindest während der Dienstbesprechung. Ohne Kaffee? Keine Aufmerksamkeit. Ohne Aufmerksamkeit? …
Es war ein Traum, der für Physiotherapeutin Kerstin Kotthoff Realität wurde. Seit August 2022 behandelt die Inhaberin einer Privatpraxis nebenher noch Patientinnen und Patienten in einer Hausarztpraxis im sauerländischen Schmallenberg. „Für mich ist die Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Ärzten die moderne Medizin der Zukunft“, ist sie überzeugt.
Das Gesundheitswesen bewegt sich weg vom Papier hin zu digitalen Lösungen. Dazu gehört u.a. der Austausch via Telematikinfrastruktur, die Online-Terminvereinbarung und auch die elektronische Leistungsbestätigung (eLB). Über Letzteres können Patientinnen und Patienten den Erhalt der Heilmittelbehandlung direkt via App bestätigen und sparen sich damit die Unterschrift auf der Papierverordnung.
Im Sommer sind wir zu Gast bei Paula-Philine Weichert. Die Ergotherapeutin und Praxisinhaberin behandelt gemeinsam mit ihren sechs Mitarbeiterinnen Patient:innen auf ihren Therapiehof in Berlin.
Das könnt Ihr jetzt tun, um den Grundstein für eine strategische Fortbildungsplanung zu legen: Erstellt für Euch eine Übersicht zum Ist-Stand: Welche Fortbildungen haben die einzelnen Teammitglieder bereits gemacht? Welche besonderen Schwerpunkte/Interessen haben die einzelnen Personen? Was liegt den Mitarbeiter:innen nicht bzw. an welchen Themen haben sie wenig Interesse? Gibt es Einschränkungen bei der Auswahl der Fortbildungen, etwa aus gesundheitlichen Gründen? Blickt zurück auf die vergangenen Jahre: Welche Auswirkungen hatten die bisherigen Fortbildungen auf die Praxis? Welche Fortbildungen haben Euch langfristig weitergebracht? Welche waren wenig sinnvoll? Was haben die hilfreichen/wenig hilfreichen Fortbildungen gemeinsam? Sprecht mit Eurem Team: Wie zufrieden sind sie mit der aktuellen Regelung? Können sie die Fortbildungen machen, die sie wirklich möchten? Wenn nicht, was hält sie davon ab? Haben Mitarbeiter:innen schonmal darauf verzichtet, ihre Fortbildungstage bzw. ihr Fortbildungsbudget zu nutzen? Wenn ja, warum? Betrachtet Eure Praxis: Wo liegen die Stärken und Schwächen der Praxis? Was wollt Ihr in den nächsten sechs Monaten, dem nächsten Jahr, den nächsten zwei oder fünf Jahren erreichen? Welche Fortbildungen von Mitarbeiter:innen sind auf dem Weg dahin unbedingt erforderlich, welche können unterstützen? Erstellt eine Pro-und-Contra-Liste, in der Ihr die Vor- und Nachteile Eures aktuellen Fortbildungsmanagements gegenüberstellt. Was würde sich daran ändern, wenn Ihr …
Fortbildungen sind kein Selbstzweck. Sie sollten stets ein Ziel verfolgen, das zu den Mitarbeiter:innen, aber auch zur Praxis passt. Leider trifft das nicht immer zu. Wie Ihr Fortbildungen strategisch plant, damit die Weiterentwicklung der Praxis unterstützt, Eure Mitarbeiter:innen langfristig an die Praxis bindet und Eure Attraktivität als Arbeitgeber:in gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern steigert, darum geht es hier.
Ob in den Ferien oder an regulären Arbeitstagen, die Kinderbetreuung stellt viele Familien vor eine Herausforderung – auch finanziell. Ein kleiner Trost: In diesem Jahr sind mehr Betreuungskosten, etwa für Kita, Hort, Babysitter und Tagesmutter bzw. -vater steuerlich absetzbar. Wer sein Kind von Dritten betreuen lässt und dafür bezahlt, kann maximal 6.000 Euro pro Jahr bei der Steuererklärung angeben. Von den Kosten berücksichtigt das Finanzamt seit diesem Jahr 80 Prozent, also bis zu 4.800 Euro. 2024 lag die Grenze noch bei zwei Dritteln der Ausgaben, also bei 4.000 Euro. Grundlage für die Absetzbarkeit der Betreuungskosten als Sonderausgaben ist § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Regelung gilt für eigene und Pflegekinder, die im Haushalt des Steuerpflichtigen leben und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Altersgrenze spielt keine Rolle, wenn das eigene Kind körperlich, geistig oder seelisch behindert ist. Einzige Voraussetzung: Die Behinderung ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten. Absetzbar sind Kosten für Kita, Tagespflegepersonen, Babysitter und Nannys Zu den absetzbaren Betreuungskosten zählen Ausgaben für den Kindergarten, die Kinderkrippe, die Kindertagesstätte sowie den Kinderhort. Ebenso anerkannt werden Kosten für Babysitter, Tagesmütter und -väter, Au-pair, Nanny und Kindermädchen. Wichtig für den Steuerabzug: Die Rechnung oder der Vertrag …
Wer Steuernachzahlungen nicht fristgerecht leistet, muss Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent für jeden angefangenen Monat an das Finanzamt zahlen. Das sind auf das Jahr umgerechnet zwölf Prozent. Immer wieder war über die Höhe der Säumniszuschläge gestritten worden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit bestehen (Az.: X B 21/25).
Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für Unternehmen. Auch Heilmittelpraxen, müssen seither im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können.
Die meisten Heilmittelpraxen rechnen heute noch über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab. „Das ist sicherer“, „Das ist einfacher“ oder „Das geht viel schneller“ sind häufige Gründe, die Praxisinhaber:innen angeben. Aber stimmt das überhaupt? Nein, denn wer selbst abrechnet, hat in der Regel weniger Absetzungen, behält den Überblick und spart Geld. Und dass das Selbstabrechnen viel länger dauert, ist auch ein Mythos, wie wir Euch zeigen werden.
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Zukunftstechnologie mehr – sie ist Teil unseres Alltags. Ob in Navigationssystemen, Sprachassistenten oder bei Textvorschlägen in E-Mails: Viele nutzen KI, ohne es bewusst zu merken. Doch während KI privat oder im Kundenservice bereits weit verbreitet ist, tun sich viele Therapiepraxen noch schwer damit, KI im beruflichen Kontext einzusetzen. Dabei kann sie gerade in einem Bereich eine enorme Entlastung schaffen: in der Dokumentation.
Ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder neurologischen Einschränkungen spüren die Folgen der Hitze oft besonders stark. Denn bei hohen Temperaturen verliert der Körper nicht nur Flüssigkeit, sondern auch wichtige Mineralstoffe. Sensibilisiert Eure Mitarbeiter:innen für die Patientengruppe.
Bereits ab 26 °C Raumtemperatur sinkt die Konzentrationsfähigkeit. Ab 30 °C beginnt der Körper, gegenzusteuern: Kreislaufprobleme, Schwindel, Kopfschmerzen, Erschöpfung und sinkende Leistungsfähigkeit können die Folge sein. Entsprechend gehört der Hitzeschutz auch zum Arbeitsschutz.
Die Wahl ist vorbei, der Koalitionsvertrag geschlossen und mittlerweile sind auch die Ausschüsse im Bundestag besetzt, unter anderem – und für die Heilmittelbranche besonders von Bedeutung – der Gesundheitsausschuss. Nun gilt es, die neuen Ausschussmitglieder über die Themen der Heilmittelbranche zu informieren und für die Herausforderungen zu sensibilisieren.
Die maßgeblichen Berufsverbände der Ergotherapie, Logopädie und Podologie haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur geeinigt. Das Dokument ist noch nicht veröffentlicht, liegt der Redaktion aber vor. Wir haben die Inhalte für Euch zusammengefasst. Vom GKV-Spitzenverband wissen wir zudem, dass die Antragsstellung ab dem 1. Oktober 2025 über das GKV-Antragsportal möglich sein wird.
Die podologischen Berufsverbände haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf Änderungen des Versorgungsvertrags zum 1. Juli 2025 geeinigt. Unter anderem sieht die Änderung eine Erhöhung der Vergütung ab 1. Juli 2025 sowie ab 1. Juli 2026 vor. Weiterhin wurde die Nagelspangenbehandlung neu geregelt. Die Änderungen hier gelten ab dem 1. Oktober 2025.