Liquidität in den Griff bekommen – mit einem guten Liquiditätsmanagement
Die verzögerten Geldeingänge sorgen dafür, dass Einnahmen und Ausgaben zwa…
Die Sonne brennt, am strahlend blauen Himmel ist weit und breit kein Wölkchen in Sicht, die Temperaturen steigen und steigen. Da hilft nur eins: ab ins Freibad! Ein paar Bahnen schwimmen, rutschen wie in Kindertagen, ein mutiger Sprung vom Drei-Meter-Turm, entspannt durch den Strudel treiben lassen, … Dann ist Zeit für das absolute Highlight: Freibad-Pommes! Nirgendwo schmecken die frittierten Stäbchen besser. Doch dann der Schock: keine Kartenzahlung, und das Bargeld reicht nicht. Fazit: keine
Pommes aufgrund mangelnder Liquidität!
Dieses Beispiel zeigt gut, dass Geld haben und zahlungsfähig sein, nicht das Gleiche sind. Das ist ein wichtiger Punkt für jede Praxisinhaberin und jeden Praxisinhaber, gerade in der Heilmittelbranche. Denn Ihr erbringt Eure Leistung, erhaltet aber nicht direkt die Vergütung dafür. Durch die Blankoverordnung, die zum 1. November nun auch in der Physiotherapie startet, wird das Thema noch wichtiger. Denn hier erbringt Ihr bis zu 16 Wochen lang Leistungen, die Ihr erst danach abrechnen könnt. Laufende Kosten wie Miete, Gehälter usw. müssen aber dennoch jeden Monat bedient werden. Um Engpässe zu vermeiden, braucht es also eine
gute Planung und bei dieser unterstützen wir Euch mit dem Themenschwerpunkt dieser Ausgabe.
Außerdem haben wir natürlich die Eckpunkte der Blankoverordnung
in der Physiotherapie für den Bereich Schulter für Euch zusammengestellt. Hier erhaltet Ihr einen ersten Überblick und wenn dann die Fragen geklärt sind, die in der Regel in den ersten Wochen nach Vertragsschluss auftauchen, werden wir uns im Oktober dem Thema ganz detailliert widmen.
Schaut auf die Zahlen und habt einen erfolgreichen
Monat.
Die verzögerten Geldeingänge sorgen dafür, dass Einnahmen und Ausgaben zwa…
Eure Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gut ausgelastet, die Patient:innen st…
Die Physiotherapeutin Kerstin Klink war über 20 Jahre lang alleinige Inhaberin von zunächst einer, dann sogar zwei Physiotherapie-Praxen. Und stellte sich irgendwann die Frage: „Was wird aus meinen Praxen, wenn ich mal in Rente gehe?“ Die Lösung: Sie gründete mit zwei ihrer Mitarbeiterinnen eine GbR. Knapp anderthalb Jahre später haben wir Kerstin und ihre beiden Mitgründerinnen Anna-Lena Ruck und Ines Burke getroffen.
Gerade bei der Manuellen Lymphdrainage (MLD) bleiben Patientinnen und Patienten lange in der Praxis. Viele werden zu Dauerpatienten, die immer wieder- aber nicht weiterkommen. Das ist nicht gut, denn gerade zu Zeiten des Fachkräftemangels werden so Kapazitäten gebunden, die an anderer Stelle fehlen, und gleichzeitig bringt es auch die Patientinnen und Patienten selbst nicht voran. Hinzukommt ein weiterer Punkt, der gerade für Praxisinhaber:innen besonders wichtig ist: die Wirtschaftlichkeit. Denn die Manuelle Lymphdrainage wird schlechter vergütet als andere physiotherapeutische Leistungen. Was also tun?
Die Arbeitskleidung sitzt, das Arbeitsfeld ist sauber, die Hände gewaschen, Handschuhe übergestreift. Die Werkzeuge liegen bereit, die Helfer stehen parat, es kann losgehen. Wer ist hier zugange? Klar, eine Chirurgin, die gleich mit einer Operation beginnt. Oder ist es vielleicht doch eine Köchin, die jetzt ein herrliches Menü zaubern wird?
Kein Stress mit Reparaturen, immer das aktuelle Modell, bessere Liquidität: Leasing von Praxisfahrzeugen steht bei vielen Selbstständigen hoch im Kurs. Mit dem Rundumservice stellt es eine gute Alternative zu Barkauf oder Finanzierung eines Neuwagens dar.
Kommunikation ist der Schlüssel zu einem gelungenen Miteinander – ob im Team, mit Patientinnen und Patienten oder Arztpraxen. Wer positiv formuliert, gelangt leichter ans Ziel. Das ist allerdings manchmal gar nicht so einfach und nicht jeder kann es intuitiv. Doch die gute Nachricht ist: Positive Gesprächsführung ist lernbar. Und weil sie besonders für Feedbacks wichtig ist, geht es im folgenden Beitrag auch darum. Du findest Tipps und Regeln, mit denen Du Deine Kommunikationsweise schnell verbesserst. Danach scheust Du keine Gesprächssituation mehr und gibst genau das Feedback, das Dein Team und damit Deine Praxis weiterbringt.
In Deutschland leiden etwa 54 Millionen Menschen – also rund 70 Prozent der Bevölkerung – unter vorübergehenden oder anhaltenden Kopfschmerzen. Vielen bleibt nur der Griff zu Medikamenten. Einen ganz anderen Weg beschreitet die Physiotherapeutin Conny Brucks aus Frankfurt. Mit ihrem 12-wöchigen Online-Programm „Pura Vida – kopfschmerzfrei leben©“ verspricht sie 90 Prozent weniger Kopfschmerzen und 100 Prozent mehr Lebensqualität.
Alle Jahre wieder muss die Erklärung für das vergangene Steuerjahr beim Finanzamt eingereicht werden – eine lästige Pflicht, die sich auch lohnen kann. Aber welche Betriebsausgaben können Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber steuerlich geltend machen, um ihre Steuerlast zu mindern?
Ihr geht zum Friseur und lasst Euch die Haare schneiden. Im Anschluss an den Haarschnitt bezahlt Ihr die erhaltene Leistung. Der Friseursalon wird also direkt von Euch bezahlt. Bei Euch in der Praxis ist das anders. Eine Patientin kommt mit einer Verordnung in die Praxis und hat dann erst einmal mindestens sechs Termine, bis Ihr die Verordnung abrechnen könnt. So vergehen in der Regel Minimum zwei Monate, bis Ihr auf Eurem Konto einen Geldeingang verbuchen könnt. Fixkosten wie Mitarbeitergehälter, Miete, Strom und Co. laufen aber Monat für Monat weiter. Das Problem: Ihr verliert schnell den Überblick, ob Eure Praxis rentabel ist, und auch, ob Ihr liquide seid. Das bedeutet, dass Ihr genug Geld auf dem Konto habt, um laufende Rechnungen zu bezahlen. Nun ist es in der Regel kein Spaß, die Einnahmen und Ausgaben der Praxis regelmäßig zu überprüfen. Daher unterstützen wir Euch dabei und stellen Euch in diesem Themenschwerpunkt auch Tabellen zum Download zur Verfügung, mithilfe derer Ihr Eure Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung ganz einfach langfristig im Blick behaltet.
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern. Darum sieht der im Mai vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf u. a. stärkere Beteiligungsrechte für Hebammen und beruflich Pflegende im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Nicht erwähnt werden leider die Heilmittelerbringer:innen. Dabei legt der G-BA auch hier Richtlinien fest, die den Berufsalltag und die Versorgung der Patientinnen und Patienten wesentlich beeinflussen. up-Herausgeber Ralf Buchner hat mit der Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, darüber gesprochen, was sich die Pflege von mehr Beteiligung verspricht und wie dies in der Praxis aussehen könnte.
Noch immer zahlt ein Großteil der Bevölkerung Gebühren für das Bankkonto – teilweise bis zu 200 Euro pro Jahr. Nur 18 Prozent der Bankkund:innen in Deutschland haben ein kostenfreies Girokonto. Das zeigt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INNOFACT im Auftrag des Vergleichsportals Verivox.
Seit dem 1. April 2024 gibt es in der Ergotherapie bereits für drei Diagnosegruppen eine Blankoverordnung. Nun ziehen die Physiotherapeut:innen nach. Ab dem 1. November 2024 können Ärzt:innen für 114 Diagnosen im Bereich der Schulter Blankoverordnungen für Physiotherapie ausstellen. Wir fassen für Euch die Eckpunkte des Vertrags zusammen. Rechtzeitig vor dem Start findet Ihr in der Oktober-Ausgabe der up dann einen detaillierten Themenschwerpunkt mit praktischen Tipps und Erklärungen.
In der Vergangenheit haben die Konnektoren beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) immer wieder zu Problemen geführt. Doch Konnektoren sollten bald nicht mehr nötig sein, zumindest für diejenigen, die bislang noch nicht an die TI angeschlossen sind. Denn die gematik hat mit dem Hersteller RISE nun den ersten Anbieter für das TI-Gateway zugelassen.
Die Techniker Krankenkasse führt zum 1. September 2024 eine Onboarding-Pauschale für die ersten 1.000 Nutzerinnen und Nutzer des Verfahrens zu elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) im Heilmittelbereich ein. Das heißt: Die 1.000 Leistungserbringer:innen, die nach dem 1. September mindestens eine mit dem eLB-Verfahren bestätigte Leistung zur Abrechnung einreichen, erhalten eine einmalige Vergütung von 50 Euro. Diese soll als Ausgleich für die in der Anfangsphase entstehenden Mehraufwände dienen.