
Höhere Minutenpreise durch Parallel- und Gruppenbehandlungen: Logopädie
Gruppenbehandlungen sind in der Logopädie schon ab zwei Personen, aber auch mit…
Mit den Verhandlungsergebnissen zwischen GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und
den Heilmittelverbänden ist niemand so wirklich zufrieden – auch nicht der GKV-SV. In einer Stellungnahme im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat er darum Veränderungen gefordert. Dabei geht es vor allem darum, dass die Heilmittel-Seite eine einheitliche Position vertreten soll. Doch wer soll entscheiden, wie diese Position aussieht? Nach Auffassung der GKV wäre eine Möglichkeit, dass der mitgliederstärkste Verband diese Aufgabe übernimmt. Aber ist das im Sinne der Therapeutinnen und Therapeuten?
Unter den Heilmittelerbringer:innen hat die Stellungnahme natürlich für allerlei Aufregung gesorgt. Und eines ist klar, wenn die Branche jetzt nicht selbst aktiv wird, wird über unsere Köpfe hinweg entschieden. Darum haben wir uns einmal genau angeschaut, wo bei den aktuellen Verhandlungsstrukturen die Probleme liegen und stellen verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor – Stichwort: Selbstverwaltung.
Und weil neben der Zukunftsgestaltung auch im Hier und Heute die Kasse stimmen muss, widmen wir uns im Themenschwerpunkt dieser Ausgabe ganz ausführlich der Frage, wie sich die Praxisumsätze steigern lassen. Wir wissen alle, dass die GKV-Vergütung besser als vor ein paar Jahren, aber immer noch nicht gut genug ist. Es ist also wichtig, kein Geld liegen zu lassen. Wir zeigen Euch anhand vieler konkreter Beispiele und Tabellen, wie Ihr erkennt, welche Behandlungen sich am meisten lohnen, wie Ihr die Leistung an den Preis anpasst und wie Ihr durch mehr Gruppen- und Parallelbehandlungen höhere Minutenpreise erzielt.
Holt das Beste für Eure Praxis heraus und habt einen erfolgreichen Monat.
… ist das Thema Gruppentherapie. Wir haben die Argumente, mit denen Ihr Mitarbeiter:innen und Patient:innen von mehr Gruppenbehandlungen überzeugt – und alle profitieren davon.
… sind drei Schritte mit denen Ihr eine respektvolle Diskussionskultur in der Praxis etabliert. Das ermöglicht auch bei kontroversen Themen einen Austausch, von dem alle Seiten profitieren.
… sind wütende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn hinter dieser Emotion, die vermeintlich als Kontrollverlust wahrgenommen wird, verbergen sich ungeahnte Chancen für die Praxis.
Gruppenbehandlungen sind in der Logopädie schon ab zwei Personen, aber auch mit…
In der Physiotherapie gibt es keine extra ausgewiesenen Preise für unterschie…
Ergotherapeut:innen können Parallelbehandlungen mit zwei Personen oder Gruppenb…
In allen drei Berufsgruppen gibt es die Möglichkeit, mehrere Patienten gleichz…
Die Leistungsbeschreibungen in der Logopädie sind anders als in der Ergo- und …
Schon mal nachgerechnet, mit welcher Leistung man wie viel (oder wenig) Umsatz …
Für jede Berufsgruppe gibt es eine Preisliste, in der Praxisinhaber:innen nachs…
Die Kosten steigen, aber die GKV-Preise stehen erstmal fest. Darüber können wir uns nun ärgern und daran verzweifeln – oder wir konzentrieren uns darauf, wie wir die wirtschaftliche Lage der Praxis verbessern können. Eine Möglichkeit ist, aus der Vergütung durch die GKV das Beste herauszuholen. Wir haben uns die Preislisten und die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Berufsgruppen einmal angeschaut. Denn es gibt Möglichkeiten, die Therapie so zu optimieren, dass die Praxis wirtschaftlich davon profitiert. Auf den folgenden Seiten gibt es für jede Berufsgruppe Rechenbeispiele, die zeigen, welche Leistungen besonders rentabel sind und an welchen Schrauben Ihr drehen könnt, um die Umsätze in der Praxis zu steigern.
Diskussion mit Hannah Becker (Ergotherapeutin), Olav Gerlach (Physiotherapeut) und Ralf Buchner
Aus wirtschaftlicher Sicht spricht alles für mehr Gruppentherapie. Ihr erhöht so die Kapazitäten der Praxis, könnt also trotz Fachkräftemangel mehr Termine vergeben und die Umsätze steigen ebenfalls. Nun gilt es noch, das Team und Patient:innen davon zu überzeugen. Das geht erstaunlich einfach, denn sowohl für das Team, als auch die Versicherten haben Gruppenbehandlungen viele Vorteile.
Mithilfe von Parallel- und Gruppenbehandlungen könnt Ihr in Eurer Praxis die Umsätze steigern. Das geht, weil die Heilmittel-Richtlinie und die Rahmenverträge Regelungen vorsehen, wie Ihr ganz einfach von Einzel- auf Gruppentherapie und von Gruppen- auf Einzeltherapie wechseln könnt – und das auch mehrfach je Verordnung. Wir zeigen, warum Praxen diese Möglichkeit nutzen sollten.
Nur wenn explizit danach gefragt wird, dürfen Ärztinnen und Ärzte bestimmte Apotheken, Therapiepraxen, Sanitätshäuser usw. empfehlen. Das hat das Landgericht Köln kürzlich entschieden (Az.: 33 O 23/20). Denn dann verstoßen sie nicht gegen die ärztliche Berufsordnung.
Wut hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Sie ist destruktiv und ein Zeichen von Kontrollverlust. Falsch! Denn Wut ist nicht immer nur schlecht. Und verhindern oder gar verbieten lässt sie sich auch nicht. Wut zeigt, dass einer Person etwas an ihrer Arbeit liegt, sonst würde sie nicht mit so viel Emotion reagieren. Gleichgültigkeit wäre ein viel schlimmeres Zeichen. Damit hilft Wut auch, Missstände zu erkennen und Verbesserungspotenziale zu nutzen. Wenn also jemand im Team wütend ist, schau genau hin, dann kann die Praxis davon profitieren.
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden In Sachen Transparenz ist die Bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde (BayLDA) eine Art Vorreiterin, denn diese informiert regelmäßig über anstehende Prüfungen bei Bayerischen Unternehmen. Aktuell wird der Fokus auf die Absicherung von E-Mail-Accounts gelegt.
Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber müssen ihr Dienstfahrzeug mindestens einmal pro Jahr von einem Sachkundigen auf den betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Betroffen sind auch die Fahrzeuge, die von den Mitarbeiter:innen zusätzlich privat genutzt werden.
In der Redaktion sprechen wir schon länger darüber, das Thema „Psychische Erkrankungen“ in einem Themenschwerpunkt aufzugreifen. Dazu brauchen wir Eure Hilfe.
Wenn es darum geht, Entscheidungen in der Praxis zu treffen, gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens, die Praxisleitung entscheidet und verkündet den Beschluss. Oder zweitens, sie stellt das Thema im Team zur Diskussion und alle bemühen sich, eine gemeinsame Lösung zu finden. Grundvoraussetzung für Variante zwei ist eine gute Diskussionskultur. Im Folgenden erfährst Du, wie es gelingt, diese in der Praxis zu etablieren.
Die Grundidee zu einer effektiveren Vertretung der Heilmittelerbringer:innen, u. a. bei Verhandlungen mit der GKV, lässt sich relativ einfach aus dem Vergleich mit anderen Freien Berufen, Handwerksunternehmen und Firmen ableiten. Denn alle diese Gruppen haben etwas, was den Heilmittelerbringerinnen und -erbringern bislang fehlt: die vom Gesetzgeber übertragene öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung.
Eine Neuregelung der Vertretung der Heilmittelerbringer bei Kassenverhandlungen wünscht sich der GKV-Spitzenverband in einer Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen Entwurf des mittlerweile vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes. Welche Forderungen in das Gesetz übernommen wurden und was das für die Heilmittelbranche bedeutet, findet Ihr hier. Soviel vorweg, die Regelungen im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beziehen sich zunächst auf die Blankoverordnung. Mit seinen Forderungen fasst der GKV-Spitzenverband jedoch ein viel größeres Thema an, nämlich die grundsätzliche Neuregelung der Vertretung auf Heilmittelseite bei Verhandlungen zwischen GKV und Heilmittelerbringern.
Der GKV-Spitzenverband wirft mit seiner Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Frage auf, wer in Zukunft die Heilmittelbranche vertreten soll. Diese Frage ist ein Thema, das allen Heilmittelverbänden schon länger auf die Füße zu fallen droht. Denn die Heilmittelbranche ist sich in vielem uneinig, die Verhandlungsergebnisse mit der GKV sind mäßig und die Frage, wer hier eigentlich für wen verhandeln darf ist nach wie vor ungeklärt.
Ursprünglich waren Immobilien- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgrund der Grundsteuerreform aufgebordert, bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Wer die Abgabe bis dahin immer noch versäumt, für den gelten die gleichen Folgen wie bei der Einkommensteuererklärung, warnt der Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BVL).