Erhöhung der GKV-Zusatzbeiträge: Sonderkündigungsrecht nutzen
Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag steigt zum Jahreswechsel von 1,3 auf 1,6 Prozent, auch wenn nicht alle Krankenkassen dem folgen. Bis Mitte 2023 müssen die Kassen ihre Mitglieder nicht über veränderte Zusatzbeiträge informieren. Die Informationspflicht wurde ausgesetzt. Darum sollten GKV-Versicherte selbst darauf achten und gegebenenfalls ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.