Urteil: Ausgleichszahlungen aus dem Corona-Rettungsschirm rechtens
In Nordrhein-Westfalen sind drei Physiotherapie-Praxen mit Klagen auf höhere Entschädigungen für Ertragsausfälle während der Corona-Pandemie gescheitert. Sie hatten höhere Ausgleichszahlungen gefordert, als ihnen aus dem sogenannten Corona-Rettungsschirm bewilligt worden waren. Das entschied jüngst das Landessozialgericht (LSG) Essen und bestätigte damit die Entscheidungen in den Vorinstanzen.