Beschluss des G-BA zum Thema Kompressionsbandagierung formell rechtswidrig – BMG genehmigt trotzdem
Am 19.5.2016 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) zum langfristigen Heilmittelbedarf. Dabei änderte der G-BA auch die Leistungsbeschreibung der Lymphdrainage. Ob das rechtlich zulässig ist, ist fraglich – trotzdem hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss genehmigt.