Lymph-Kampagne

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Beschluss des G-BA zum Thema Kompressionsbandagierung formell rechtswidrig – BMG genehmigt trotzdem

Am 19.5.2016 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) zum langfristigen Heilmittelbedarf. Dabei änderte der G-BA auch die Leistungsbeschreibung der Lymphdrainage. Ob das rechtlich zulässig ist, ist fraglich – trotzdem hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss genehmigt.

Beschluss des G-BA zum Thema Kompressionsbandagierung formell rechtswidrig – BMG genehmigt trotzdem

Warum Zertifikats-Fortbildungen für Therapeuten ein Verlustgeschäft sind

Nur Physiotherapeuten, die sich entsprechend weiterbilden, dürfen sogenannte „besondere Maßnahmen“ abrechnen. Die Fortbildung kostet Zeit und Geld – und wer besondere Maßnahmen endlich abrechnen darf, verdient damit teilweise weniger als mit normaler Krankengymnastik. Wir haben untersucht, was sich rechnet.

Warum Zertifikats-Fortbildungen für Therapeuten ein Verlustgeschäft sind