Bremen: Neue Prüfvereinbarung bringt Vorteile für Ärzte
Rückwirkend zum 1. Oktober 2020 gilt in Bremen eine neue Prüfvereinbarung. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) und die Krankenkassen/Ersatzkassen geeinigt. Sie setzen damit die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehenen Änderungen um.