up|unternehmen praxis

Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

Seit Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ohne weitere Übergangsfrist in Kraft getreten und ersetzt das Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen. Das bedeutet neue und höhere Anforderungen zum Datenschutz gerade auch an Therapiepraxen. Im Gesundheitswesen verstößt kaum jemand absichtlich gegen den Datenschutz. Doch Unwissenheit und Nachlässigkeit schützen nicht vor Strafe.

Praxisinhaber und leitende Angestellte sollten sich daher mit den wichtigsten Veränderungen beschäftigen. Nur so ist es möglich, die Datenverarbeitung in der Praxis zu überprüfen und den erforderlichen Handlungsbedarf zu erkennen.

Hier finden sich alle up-Artikel zum Thema Datenschutz.