Blankoverordnung

Der Begriff „Blankoverordnung“ wird unterschiedlich verwendet. In aktuellen Modellversuchen mit Blanko-Verordnung ist festgelegt, dass Therapeuten bestimmte Verordnungsdetails wie die Frequenz selbst festlegen können. Dabei bedeutet Blanko-Verordnung im eigentlichen Sinne, dass Ärzte eine Heilmittelverordnung mit Diagnose ausstellen, Therapeuten dann aber aufgrund ihrer eigenen Befunderhebungen die Art des Heilmittels, die Anzahl und Frequenz selbst bestimmen. Damit würden Heilmittelerbringer weitgehend selbstständig über ihre Therapien entscheiden, während sich Ärzte auf die Diagnostik und die Freigabe zur Therapie beschränken.

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