Grundlohnsumme

Die Grundlohnsumme ergibt sich aus der Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Krankenversicherungsbeiträge zu leisten sind. Sie ist in den letzten Jahren jeweils um knapp zwei Prozent gestiegen. Im Sozialgesetzbuch V steht jedoch, die dass die Krankenkassen die Leitungen der Ärzte, Heilmittelerbringer und Co. so vergüten müssen, dass die Beiträge für die Versicherten sich nicht erhöhen. Die Verbände behaupten, aufgrund dessen sei es nicht möglich, höhere Honorare zu vereinbaren. Das haben ebendiese Verbände in der Realität jedoch bereits erfolgreich widerlegt. Trotzdem würden sich die Vergütungsverhandlungen sicherlich vereinfachen, wenn sich dieser gesetzliche Rahmen lockern würde.

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