Schiedsverfahren

Wenn sich Kassen und Heilmittelerbringer über Verträge und Vergütungen nicht einig werden, dann gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren einzuleiten. Leider ist Näheres zu den Schiedsverfahren nicht geregelt. Das Problem: Leitet ein Therapeut ein solches Verfahren ein, dauert es, bis es zu einem Abschluss kommt. So verzögert sich die Vergütungsvereinbarung gerne um mehrere Monate oder gar ein Jahr. Bei anderen Leistungserbringern wie Ärzten und Zahnärzten ist das Verfahren detaillierter geregelt, der Einfluss der Leistungserbringer auf dieses größer und die Dauer auf maximal 3 Monate begrenzt. Das würde auch den Heilmittelerbringern helfen.

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