- welche Vorteile die Blankoverordnung in der Logopädie hätte
- wie sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dazu positionieren
- den Unterschied zwischen Blankoverordnung und Direktzugang
- wie lange Verhandlungen ungefähr dauern würden und
- was Ihr jetzt tun könnt
- § 125a SGB V „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“
- § 13a HeilM-RL „Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung von Heilmittelerbringern (Blankoverordnung)“