INTERVIEW MIT:
Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen DStV e.V. bei Stingl • Scheinpflug • Bernert
Ab dem 1. Januar 2025 wird es verpflichtend, im Business-to-Business (B2B)-Bereich elektronische Rechnungen zu nutzen. Was bedeutet das für Heilmittelpraxen? Anklicken – anhören!
Ab 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Empfangspflicht für E-Rechnungen. Heilmittelpraxen müssen dann technisch in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Was genau meint das, welcher Handlungsbedarf besteht jetzt und für wen? In unserer aktuellen up-podcast-Folge hat up-Herausgeber Ralf Buchner die Steuerexpertin Anette Hoffmann-Poeppel zu Gast. Sie erklärt, was es mit der E-Rechnungspflicht auf sich hat und was Therapiepraxen beachten sollten.
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Shownotes:
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Passende Artikel-Themen: E-Rechnung, Ergotherapie, Heilmittelerbringer, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Praxismanagement, Praxisorganisation, up podcast
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