Darum geht es in dieser Episode
Dass Ihr Eure Patientinnen und Klienten behandelt habt, bestätigt Ihr aktuell zweimal – durch Eure Dokumentation und durch die Patientenunterschriften auf der Rückseite der Heilmittelverordnung. Wir stellen uns die Frage: Braucht es weiterhin beides für die eVO ab 2029?
In dieser Folge erfahrt Ihr:
- wieso Ralf und Matthias den Nutzen der Patientenunterschrift für die eVO infrage stellen
- welcher Aufwand für die Therapiepraxen, die Patient:innen und die Krankenkassen entstehen würde, wenn die Leistungsbestätigung in ihrer jetzigen Form digitalisiert wird
- wer die Leistungsbestätigung durch Patienten neu regeln kann und
- wie Kolleg:innen aus der Heilmittelbranche zur Abschaffung der Patientenunterschrift stehen
Unser Gast
Matthias Schramm, Physiotherapeut und TI-Enthusiast, der Euch regelmäßig über die Telematikinfrastruktur informiert.
Weiterführende Infos
- Mehr Infos zum Thema findet Ihr in unserem aktuellen Themenschwerpunkt Schluss mit der Leistungsbestätigung durch Patienten.
- Informiert Euch online und kostenfrei über die TI beim nächsten TI-Update Infoabend am 5. Oktober um 19 Uhr. Meldet Euch gleich hier an.
- Wie ist Eure Meinung zu einer lebenslangen Beschäftigtennummer für Heilmittelerbringende? Schreibt uns an redaktion@up-aktuell.de
Shownotes
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