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Update zur EU-Verordnung Medizinprodukte

Was Du wissen musst

GESPRÄCH MIT:
Michael Faßbender
Michael Faßbender
Vertriebsleiter der Physiomed Elektromedizin AG
Medizinprodukte, zum Beispiel Trainingsgeräte in einer Physiotherapiepraxis, müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet, betrieben und gewartet werden. Passiert das nicht, kann das gravierende rechtliche Folgen haben. Ganz schlimm wird es, wenn es dann zu Unfällen kommt. Die Regelungen, die seit Mai 2017 für Medizinprodukte gelten, sind in der „EU-Verordnung über Medizinprodukte“ festgehalten. Für vorher zugelassene Geräte gab es eine Übergangsfrist, die jetzt abgelaufen ist. Im Podcast berichtet Michael Faßbender von der Physiomed Elektromedizin AG, was das für Dich und Deine Praxis bedeutet.