Darum geht es in dieser Episode
Die maßgeblichen Heilmittelverbände für den Bereich Logopädie/Sprachtherapie und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einige Änderungen des Versorgungsvertrags nach § 125 SGB V samt Anlagen geeinigt.
In dieser Folge erfahrt Ihr mehr:
- zur Bearbeitungsgebühr bei heilbaren Absetzungen
- zu den Fortbildungspunkten von Online- und Präsenzfortbildungen
- zum Stellenwert der Diagnosegruppe im Vergleich zur ärztlichen Diagnose
- zur Widerspruchsfrist bei Absetzungen
- zur Aufteilung der Mindestanwesenheitszeit von 24 Stunden
Unser Gast
Diethild Remmert, Logopädin, Praxisinhaberin und 1. Vorsitzende von LOGO Deutschland, die die Vertragsanpassungen in Berlin mitverhandelt hat.
Weiterführende Infos
- Diethild Remmert von LOGO Deutschland
- Den Versorgungsvertrag nach § 125 SGB V für die Logopädie findet Ihr beim GKV-Spitzenverband
Shownotes
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