Abrechnungs-Tipp GKV: Behandlungs-Frequenz einfach selbst ändern
Die Behandlungsfrequenz, also die die Anzahl der Behandlung pro Woche, gehört zu den wesentlichen Inhalten einer ärztlichen GKV-Verordnung. Laut Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) ist die Frequenzangabe Pflicht. Es gibt aber Regelungen für fehlende Angaben zur Frequenz. Wer diese kennt, kann schnell und einfach die Verordnung selbst korrigieren.