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Abrechnungs-Tipp GKV: Behandlungs-Frequenz einfach selbst ändern

Die Behandlungsfrequenz, also die die Anzahl der Behandlung pro Woche, gehört zu den wesentlichen Inhalten einer ärztlichen GKV-Verordnung. Laut Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) ist die Frequenzangabe Pflicht. Es gibt aber Regelungen für fehlende Angaben zur Frequenz. Wer diese kennt, kann schnell und einfach die Verordnung selbst korrigieren.

Abrechnungs-Tipp GKV: Behandlungs-Frequenz einfach selbst ändern

BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern

Das Finanzamt darf einen rechtskräftigen Steuerbescheid nicht nachträglich zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern. Auch dann nicht, wenn es höhere Steuern hätte verlangen können. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden.

BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern