Diabetisches Fußsyndrom: Recht auf Zweitmeinung nutzen
Seit zwei Jahren haben Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung, wenn eine Ärztin oder ein Arzt zu einer Amputation rät. Leider werde dieses Angebot immer noch zu selten wahrgenommen, bedauert der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD).